Schweizerische Tierversuchsstatistik 2011: Deutliche Abnahme der Tierzahlen

(30.06.2012) Im Jahr 2011 ist die Zahl der in Tierversuchen verwendeten Tiere gegenüber 2010 um 13,1 % auf 662‘128 gesunken (-99‘547). Die Abnahme ist generell in allen Bereichen festzustellen. Insbesondere nahmen die schwerbelastenden Versuche mit Schweregrad 3 weiter ab. Diese machen 2011 noch 2,1 % aller Tierversuche aus.

Die Schweizer Tierschutzgesetzgebung (TschG) ist weltweit eine der fortschrittlichsten. Auch die Tierversuche sind geregelt (Art. 17 - 20, TschG). Für sämtliche Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken ist bei den kantonalen Behörden ein Gesuch einzureichen.

Darin müssen die Forschenden begründen und belegen, dass die Vorteile, welche die Gesellschaft aus den Tierversuchen zieht, die Nachteile durch das Leiden der Tiere während des Versuchs überwiegen (Güterabwägung).

Sie müssen zudem aufzeigen, dass zum beantragten Tierversuch keine Alternativmethoden bekannt sind. Diese Gesuche werden von einer kantonalen Tierversuchskommission beurteilt, die aus Spezialisten und Tierschützern besteht. Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) übt die Oberaufsicht aus und hat das Beschwerderecht gegen die kantonalen Bewilligungen (Art. 25 und 40, TSchG).

Im Berichtsjahr waren 3592 kantonale Tierversuchsbewilligungen gültig (+ 1%). 1015 Bewilligungen (- 15%) wurden neu erteilt, die Hälfte mit Auflagen. Zwei Gesuche lehnte die kantonale Bewilligungsbehörde ab. Das BVET reichte in zwei Fällen gegen eine kantonale Bewilligung Beschwerde ein.

Eine Bewilligung betraf Kosmetika. Dabei geht es um UV-Filter, deren Nutzen für die Gesundheit unbestritten ist, die jedoch in der Schweiz und  der EU als ‚Kosmetika‘ gelten (dies im Gegensatz zu Australien und USA, wo diese als Medikamente eingestuft werden). Diese bereits im Vorjahr begonnenen Versuche zur Verteilung der UV-Filter im Körper von Ratten wurden 2011 weiter geführt.

Bei 79% der eingesetzten Tiere handelte es sich um Labornagetiere wie Mäuse, Ratten, Hamster oder Meerschweinchen. Vögel, insbesondere Geflügel, wurden in 10% der Fälle eingesetzt und zwar im Rahmen von Fütterungsversuchen und Studien zur tiergerechten Haltung. Weiter wurden Fische, verschiedene Haus- und Nutztierarten, Kaninchen, Amphibien, Primaten und weitere Säugetiere verwendet.

Ein gutes Drittel der Versuchstiere wurden 2011 an Hochschulen und Spitälern eingesetzt (-4%), fast zwei Fünftel in der Industrie (-25%). Der Wegfall eines Praxisversuchs mit grossen Geflügelherden im Kanton Luzern ist die Hauptursache für die deutliche Abnahme gegenüber 2010 (-99‘547). Die Abnahme ist jedoch generell in allen Bereichen zu beobachten.

Die Belastungen für die Versuchstiere sind in 4 Schweregrade - von 0 bis 3 - klassiert. Bei Tierversuchen mit Schweregrad 0 werden die Tiere nicht belastet - so etwa, wenn das Verhalten von Hühnern beobachtet wird. Umgekehrt sind Tierversuche mit Schweregrad 3 sehr belastend. 2011 entsprachen 79 % der durchgeführten Tierversuche einem Schweregrad 0 oder 1, 19 % einem Schweregrad 2 und nur 2 % einem Schweregrad 3.

Weitere Informationen und die ausführliche interaktive Tierversuchsstatistik 2011 können auf der Website des BVET abgerufen werden (www.bvet.admin.ch). 



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