Schweizerische Jagdverordnung soll heutigen Bedürfnissen angepasst werden

(19.04.2011) Der Mensch nutzt die Natur immer intensiver für Freizeitaktivitäten. Das beeinträchtigt die Rückzugsräume der Wildtiere. Daneben breiten sich die Grossraubtiere in der Schweiz aus, was ebenfalls zu Konflikten führt.

Daher soll die Jagdverordnung an diese veränderten Anforderungen an Schutz und Nutzung angepasst werden. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat die Revision am 18. April 2011 in die Anhörung geschickt.

Die Kulturlandschaft in der Schweiz muss vielfältige Ansprüche erfüllen, deshalb muss ein Gleichgewicht gesucht werden zwischen Schutz und Nutzung. Die Grossraubtiere Luchs und Wolf haben in den vergangenen Jahren in der Schweiz immer mehr Lebensraum gefunden und bereichern die Artenvielfalt.

Die zunehmenden Bestände führen aber auch zu Konflikten: Schäden an Nutztieren und regional sinkende Wildbestände haben Auseinandersetzungen mit Landwirten und Jägern zur Folge. Gleichzeitig nutzen immer mehr Menschen die Natur für Freizeitaktivitäten. Dadurch wird der Druck auf die Rückzugsräume von Wildtieren erhöht.

Um den heutigen Anforderungen gerecht zu werden, soll die Jagdverordnung revidiert werden. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat den Entwurf dazu am 18. April 2011 in die Anhörung geschickt. Sie dauert bis am 15. Juli 2011.

Die wichtigsten Änderungen

Durch die Verankerung von Wildruhezonen in der Jagdverordnung sollen Wildtiere besser geschützt werden vor Störungen durch Freizeitaktivitäten.

Im Jagdbereich sollen verschiedene Verbesserungen im Umgang mit Wildtieren eingeführt werden. So soll bei der Wasservogeljagd künftig giftiges Bleischrot verboten sein, die Prävention gegen nicht-einheimische Tierarten soll verbessert werden und neu soll für alle einheimischen Tierarten eine Schonzeit gelten.

Eingeführt werden soll eine Schonzeit bsp. für Rabenkrähe, Eichelhäher und Elster. Für die in ganz Europa stark zunehmende Saatkrähe soll neu eine Jagdzeit gelten. Für Kormorane soll die Schonzeit um einen Monat verkürzt werden. Damit sollen Kantone im Falle von Konflikten die Möglichkeit erhalten, Massnahmen zu ergreifen.

Geschützte Tierarten wie Luchs, Wolf oder Biber, die Konflikte auslösen können, sollen künftig regional reguliert werden können, sofern grosse Schäden oder Gefährdungen entstehen. Voraussetzung ist allerdings, dass ihr Bestand gross genug und stabil ist, damit die Artenvielfalt erhalten bleibt. Eine allfällige Regulation ist nur mit Genehmigung des Bundes durch die Kantone möglich.

National- und Ständerat behandelten Vorstösse zum Thema Wolf

Der Nationalrat hatte am 30. September 2010 14 Vorstösse zum Thema Wolf diskutiert und fünf davon an den Ständerat überwiesen.  Dieser nahm am 16. März 2011 vier dieser Motionen unverändert an (10.3008), (09.3812), (09.3951), (10.3605). Die Motion Hassler „Unterstützung des Bundes für den Herdenschutz im Zusammenhang mit Grossraubtieren (10.3242) änderte der Ständerat in einen Prüfauftrag ab. Sie ist zurzeit in der Differenzbereinigung mit dem Nationalrat.

Die Motion „Verhütung von Grossraubtierschäden" der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) (10.3008) verlangte, dass Artikel 4 der Jagdverordnung geändert wird, damit die Kantone mit Zustimmung des Bundesamts für Umwelt BAFU bei grossen Schäden an Nutztierbeständen und hohen Einbussen bei der jagdlichen  Nutzung befristete Massnahmen zur Regulierung geschützter Tierarten treffen können.

In die gleiche Richtung gehen auch zwei weitere Motionen (09.3951) und (09.3812). Diese Forderungen sind im Entwurf der revidierten Jagdverordnung, der nun in der Anhörung ist, aufgenommen worden. Ebenfalls aufgenommen werden so die Anliegen der Motion Hassler „Grossraubtiermanagement. Erleichterte Regulation" (10.3605), die verlangt, nach der Revision der Jagdverordnung ein neues Wolfskonzept vorzulegen.

www.bafu.admin.ch



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