
Schweizer Tierschutz STS fordert Verbot bleihaltiger Munition
Der Schweizer Tierschutz STS hat Wildfleischprodukte aus einheimischer Jagd auf ihren Bleigehalt untersuchen lassen.
In 5 von 13 untersuchten Proben wurde Blei in Konzentrationen von über 0.05 mg/kg nachgewiesen.
Die gefundenen Werte stellen für Erwachsene keine unmittelbare gesundheitliche Gefahr dar. Allerdings zeigen die Ergebnisse, dass der Einsatz von bleihaltiger Munition noch immer verbreitet ist.
Um Menschen und fleischfressende Wildtiere keinem gesundheitlichen Risiko auszusetzen, spricht sich der STS für ein generelles Verbot bleihaltiger Jagdmunition aus.
Das Schwermetall Blei ist bereits in geringen Dosierungen schädlich für Mensch und Tier und reichert sich im Organismus an.
Eine bedeutende Quelle für Bleivergiftungen liegt in der bleihaltigen Jagdmunition. Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass in den Schweizer Alpen Steinadler und Bartgeier an Bleivergiftungen erlegen sind.
Sie hatten Reste von Wildtieren gefressen, die mit bleihaltiger Munition geschossen wurden. Auch Wildbret für den menschlichen Konsum kann mit Blei kontaminiert sein, wie die Analyse von Wildfleischprodukten im Auftrag des STS ergab.
Zu hohe Werte
Nach jüngsten Erkenntnissen kann für Blei keine Dosis ohne negative Wirkung angegeben werden. Blei ist besonders für junge Menschen gefährlich und schädigt das Nervensystem. Das gilt auch für ungeborene Kinder.
Für Wildfleisch ist kein spezifischer Bleigrenzwert festgelegt. Gemäss einer Verordnung des Bundes gilt für Fleisch von Rindern, Schafen, Schweinen und Geflügel (ausgenommen Nebenprodukte der Schlachtung) ein Höchstgehalt von 0.1 mg/kg Blei.
Zwei der untersuchten Wildfleischproben haben diesen Wert fast um das Zwei- bzw. Vierfache überschritten.
Vorstoss eingereicht
Die Analyseresultate zeigen, dass bleihaltige Munition immer noch zum Einsatz kommt, obwohl für Kugelmunition gute Alternativen vorhanden wären. Nationalrätin Martina Munz (SP/SH), Mitglied Zentralvorstand Schweizer Tierschutz STS, verlangt in einer Motion ein weitgehendes Verbot von Bleimunition.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Bis es so weit ist, gilt die Empfehlung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): Kleine Kinder, Stillende, Schwangere und Frauen, die Kinder bekommen möchten, sollen möglichst auf den Konsum von mit Bleimunition erlegtem Wildfleisch verzichten.
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