Schweiz erlässt Einfuhrbeschränkungen wegen Afrikanischer Schweinepest in Litauen und Polen
(28.02.2014) In den letzten Wochen ist die Afrikanische Schweinepest aus dem Osten in die EU-Länder Litauen und Polen vorgedrungen. Vorerst sind nur Wildschweine betroffen und keine Hausschweine. Das BLV reagiert vorsorglich mit Einfuhrbeschränkungen für lebende Schweine, Schweinesperma und Wildschweinfleisch aus diesen Ländern.
Die Afrikanische Schweinepest ist für Menschen ungefährlich, kann aber in den Schweinebeständen zu grossen Verlusten führen.
In den letzten Monaten ist die Afrikanische Schweinepest in Russland und Weiss-russland immer näher gegen die Grenzen der EU vorgedrungen. Im Januar wurden nun von der Seuche befallene Wildschweine in Litauen gefunden, im Februar auch in Polen.
Um der Ausbreitung der Tierseuche in die Schweiz vorzubeugen und schweren Schaden von den Schweizer Schweinebeständen fernzuhalten, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zwei Verordnungen je eine zu Litauen und eine zu Polen erlassen, in denen die Einfuhr von lebenden Schweinen, von Schweinesperma, -eizellen und Embryonen verboten wird.
Ebenfalls verboten wird die Einfuhr von Wildschweinfleisch aus den beiden Ländern.
Diese Einfuhrbeschränkungen für Wildfleisch und Wildfleischerzeugnisse aus Litauen und Polen gelten auch für Privatpersonen, welche in die Schweiz einreisen.
Die Verordnung für Litauen gilt vorerst bis zum 30. April 2014. Je nach der Entwicklung der Situation wird sie verlängert und/oder angepasst.
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