Besserer Schutz vor Tierseuchen: Bundesrat revidiert Verordnungen

(08.05.2018) Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. April 2018 verschiedene Änderungen von Verordnungen im Bereich Tiergesundheit verabschiedet.

Bundesrat Mit den Anpassungen werden unter anderem die Bekämpfungsmassnahmen von verschiedenen Tierseuchen ausgeweitet. Angepasst wird zudem die Kontrolle des Tierverkehrs. Neu müssen jedes Schaf und jede Ziege obligatorisch einzeln der Tierverkehrsdatenbank gemeldet und erfasst werden.

Die Tierseuchenverordnung (TSV) regelt im Wesentlichen die Bekämpfungsmassnahmen der einzelnen Tierseuchen. Mit Blick auf die aktuelle Entwicklung der Tuberkulose beim Wild hat der Bundesrat mit der vorliegenden Änderung neue Bekämpfungsmassnahmen verabschiedet.

Zurzeit ist die Schweiz zwar frei von Tuberkulose bei Wildtieren. Im Grenzgebiet halten sich auf der Seite von Österreich jedoch seit längerer Zeit Hirsche mit Tuberkulose auf.

Mit der Anpassung der TSV können neu bei einem Verdacht auf Tuberkulose bei Wildtieren in der Schweiz umgehend Massnahmen getroffen werden, um eine Ansteckung der Rinderbestände zu verhindern.

Zusätzliche Massnahmen im Kampf gegen Tierseuchen

Das gleiche gilt für Massnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche «Lumpy skin disease», einer Viruserkrankung bei Rindern. Auch hier gilt die Schweiz bisher als seuchenfrei.

Die Krankheit breitet sich jedoch insbesondere in den Balkanstaaten stark aus und könnte auch die Schweiz erreichen. Mit der vorliegenden Anpassung der TSV können Rinder neu im Bedarfsfall gegen «Lumpy skin disease» geimpft werden.

Die Impfung gilt als bestes Bekämpfungsmittel gegen die Seuche. Dank dieser Massnahme müssten im Fall eines Seuchenbefalls zudem nicht mehr automatisch alle Tiere eines Bestandes getötet werden.

Weiter regeltdie TSV neu auch die Rückverfolgung von Schafen und Ziegen. Neu müssen sämtliche Geburten, Zu- und Abgänge, Ein- und Ausfuhren sowie der Tod von Tieren der Tierverkehrsdatenbank gemeldet werden, so wie dies heute bereits bei Rindern der Fall ist.

Als weitere Neuerung müssen Schafe und Ziegen künftig zwingend mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden. Halterinnen und Halter von Schafen und Ziegen erhalten für die Geburtsmeldung ihrer Tiere künftig einen Beitrag an die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten.

Insekten als Fischfutter

Neben der TSV hat der Bundesrat auch Änderungen in der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten verabschiedet. Die Anpassungen beinhalten unter anderem die Verfütterung von Insektenproteinen an Fische.

Analog zur EU dürfen neu Proteine von insgesamt sieben Insektenarten an Zuchtfische verfüttert werden. Künftig ist es zudem möglich, verarbeitetes tierisches Protein zu exportieren. Ferner

dürfen tierische Nebenprodukte neu auch für die Herstellung von Dünger verwendet werden.

Die meisten Änderungen treten am 1. Juni 2018 in Kraft. Die neue Regelung zur Rückverfolgung von Schafen und Ziegen tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft. Vorgängig müssen bei der Tierverkehrsdatenbank noch die dafür notwendigen technischen Vorkehrungen getroffen werden.


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