Gemeinsam gegen den illegalen Handel von Schals aus Shahtoosh-Wolle

(07.07.2016) 2015 wurden in der Schweiz 70 Schals aus der Wolle der geschützten Tibetantilope (Shahtoosh) beschlagnahmt. Der Handel mit diesen Luxusartikeln ist verboten.

Um den illegalen Handel zu bekämpfen, haben betroffene Länder auf Einladung von INTERPOL und der Schweiz in einem Workshop Massnahmen für ein koordiniertes Vorgehen auf internationaler Ebene festgelegt.

Im Workshop in Lyon haben die Schweiz und INTERPOL Anfang Juli 2016 ein internationales Netzwerk ins Leben gerufen um die Wilderei der Tibetantilope sowie den Schmuggel und den Handeln mit den Shahtoosh-Schals verstärkt zu bekämpfen.

Vertreter aus 10 Import-, Verarbeitungs- sowie Transit- und Ursprungsländer haben Ursachen sowie mögliche Bekämpfungs-Strategien diskutiert.

Vertreten waren unter anderem Indien, Kuwait, Nepal, China, Pakistan, England, Spanien und Deutschland. Ebenfalls teilgenommen haben Vertreter des Sekretariates von CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) und von INTERPOL.

Zusätzlich waren Experten von forensischen Instituten aus den USA und Indien zugegen, die in der Identifikation dieser Schals spezialisiert sind. Der Workshop kam dank Beiträgen des International Consortium on Combatting Wildlife Crime (ICCWC) zustande.

Am Workshop sind die Teilnehmer in Analysemethoden sowie der Identifikation der Wolle geschult worden.

Durch den Austausch von relevanten Informationen ist das weitere Vorgehen konkretisiert und Ziele sind länderspezifisch festgelegt worden. Das Netzwerk ermöglicht künftig ein koordiniertes Vorgehen gegen diesen illegalen Handel auf internationaler Ebene. 

Handel seit 1979 verboten

Seit 1979 ist der Handel mit Tibetantilopen und deren Erzeugnissen gemäss Anhang I des Abkommens über den Handel mit geschützten Arten (CITES) verboten.

Trotz dieses Verbots wurden im Jahr 2015 in der Schweiz mehr als 70 Schals aus Wolle der geschützten Tibetantilopen beschlagnahmt.

Für die Herstellung eines einzigen Schal müssen zwei bis fünf Tibetantilopen getötet werden. Als Folge davon ist die Population der geschützten Art seit Anfang des letzten Jahrhunderts über 90 % zurückgegangen. Trotz starken Bemühungen der Ursprungsländer floriert der internationale Handel weiter.

Schweiz hat Zusammenarbeit bereits verstärkt

In der Schweiz arbeitet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen eng mit der Eidgenössischen Zollverwaltung, dem Bundesamt für Polizei fedpol, mit dem CITES-Sekretariat und INTERPOL zusammen. Seit 2013 werden vermehrt Kontrollen durchgeführt.

Die illegale Einfuhr eines Schals aus Shahtoosh-Wolle wird nach dem Bundesgesetz CITES mit einer Busse bestraft. Zudem werden die Waren beschlagnahmt.

Die Zunahme der Beschlagnahmungen seit 2013 zeigt, dass es nötig ist, die Kontrollen weiterzuführen und die nationale und internationale Zusammenarbeit zu intensivieren.



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