
STS kritisiert Konzepte Wolf und Luchs: Schutzstatus von Wolf und Luchs wird ausgehöhlt
Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat die Konzepte Wolf und Luchs überarbeitet. Ziel war, die Tierhaltung im Berggebiet "ohne unzumutbare Einschränkungen" weiterhin zu ermöglichen und gleichzeitig den Spielraum der Berner Konvention ganz auszuschöpfen.
Mit anderen Worten: Wolf und Luchs soll möglichst viel, staatlich subventionierten Schafzüchtern möglichst wenig zugemutet werden.
Der Schweizer Tierschutz STS lehnt die neuen Konzepte Wolf und Luchs dezidiert ab, da sie den Schutzstatus dieser Tierarten aushöhlen und Einzelinteressen über das Existenzrecht einheimischer Wildtiere stellen.
Die Stossrichtung der überarbeiteten Konzepte Wolf und Luchs kommt nicht von ungefähr: Sie ist ein Bückling vor mehreren wolfs- und luchsfeindlichen Vorstössen im Parlament. Künftig soll die Bestandesregulierung geschützter Tierarten möglich sein, wenn deren Präsenz den Jagdertrag schmälert.
Raubtiere, die sich an Schafherden vergreifen, sollen weiterhin geschossen werden dürfen, auch wenn die Alp als "nicht schützbar" gilt. Abschüsse von Rudelwölfen und Wolfswelpen sollen möglich sein, wenn es im Gebiet eines Rudels zu Schäden an Nutztieren kommt.
Kein Bedarf zur Regulierung
Luchs- und Wolfsbestände regulieren sich durch das Angebot an Lebensraum und Nahrung sowie durch das territoriale Verhalten der Tiere auf natürliche Weise und pendeln sich auf tiefem Niveau ein.
Die Notwendigkeit einer künstlichen Bestandesregulierung besteht daher nicht. Genau darauf aber zielen die Konzepte des Bundes ab: Obschon es nur rund zwanzig Wölfe und eine (auch gemäss BAFU) noch nicht längerfristig erhaltungsfähige Luchspopulation in der Schweiz gibt, sehen die neuen Konzepte einen erleichterten Abschuss dieser Tiere vor.
Besonders störend: Nicht nur sollen verringerte jagdliche Erträge Grund für regulative Eingriffe sein – als ob Jäger ein Anrecht auf Beute hätten! – sondern verantwortungslose Schafhalter dürfen weiterhin ihre Herden auf Alpen sömmern, wo Herdenschutzmassnahmen "nicht zumutbar" sind. Reisst ein Wolf dort Schafe, darf er auch künftig abgeschossen werden.
Nicht Schafe gegen Wölfe ausspielen
Es ist nicht an uns Menschen, über das Existenzrecht von Tierarten zu urteilen. Der Schweizer Tierschutz STS vertritt die Interessen von Wölfen UND Schafen in der Schweiz: Grossraubtiere haben eine natürliche Daseinsberechtigung und Schafe müssen geschützt werden – denn Tierhalter haben eine Fürsorgepflicht.
Jährlich verenden rund 4’000 Schafe, oft auf qualvolle Weise, bei Unfällen, Blitzschlägen oder an Krankheiten, ohne dass dies eine Zeile wert wäre. Die Rückkehr von Wolf und Co. sollte Anlass sein, die ohnehin dringend notwendigen Verbesserungen der Schafhaltung auf Sömmerungsalpen, auf die der STS seit vielen Jahren bei Behörden und Tierhaltern dringt, endlich an die Hand zu nehmen: Behirtung, Herdenschutz durch Zäune oder Hunde sowie ein besserer gesetzlicher Schutz der Alpschafe müssten längst selbstverständlich sein.
Dies umso mehr als der Bund die Alpsömmerung mit jährlich 100 Millionen Franken an Steuergeldern subventioniert. Geld, das selbst Schafhaltern ausbezahlt wird, die ihre Tiere auf den Alpen weder schützen noch behirten, ja sie oft tagelang ihrem Schicksal überlassen.
Die Bestandesregulierung von Wolf und Luchs ist letztlich reine Symptombekämpfung: Die Politik muss das Übel endlich an der Wurzel packen und nur noch geschützte und wirtschaftlich relevante Schafherden subventionieren, statt Hobbytierhalter und die Schafsömmerung auf "unschützbaren Alpen" finanziell zu fördern oder das vermeintliche Wolfsproblem weiterhin mit dem Gewehr lösen zu wollen.
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