Rindertuberkulose: weitere Kontaktbetriebe in Abklärung

(30.03.2013) Nach der Entdeckung eines Falls von Rindertuberkulose im Kanton Freiburg Anfang März 2013 wurden bei weiteren Abklärungen ein zweiter Fall im Kanton Waadt entdeckt und weitere Kontaktbetriebe in den Kantonen Waadt, Wallis und Sankt Gallen ausfindig gemacht.

In den betroffenen Herden sind systematische Untersuchungen in die Wege geleitet worden. Die nötigen Massnahmen zur Erfassung des Ausmasses und der Eindämmung des Infektionsgeschehens sind im Gange.

Die Abklärungen in allen Kontaktbetrieben laufen, die Tiere werden getestet und ständig werden neue Proben entnommen. Tiere, die verdächtig auf den Tuberkulosetest reagiert haben, wurden getötet und weitere Untersuchungen angeordnet.

In den Kantonen Freiburg und Waadt zeigten diese Untersuchungen teilweise für Tuberkulose typische Veränderungen. Zur Bestätigung dieser Beobachtungen wurden Bakterienkulturen angesetzt.

Nachverfolgung des Tierverkehrs deckt weitere Kontaktbetriebe auf

Die laufenden epidemiologischen Untersuchungen haben zum Ziel, die Verschiebungen der Tiere der betroffenen Betriebe nach zu verfolgen. Grundlage dafür bietet die Tierverkehrsdatenbank (TVD).

Die TVD erfasst jährlich über 5,6 Mio Rinderbewegungen. Sie ist im Seuchenfall ein äusserst wertvolles Hilfsmittel der Veterinärbehörden, welches erlaubt, Kontakte von erkrankten Rindern mit Artgenossen nachzuvollziehen. Im aktuellen Tuberkulosefall konnten Kontaktbetriebe ausfindig gemacht und für den Tierverkehr gesperrt werden.

Zeitintensive Diagnostik

Der Nachweis von Rindertuberkulose ist schwierig, da sich die Krankheit schleichend entwickelt und häufig unspezifisch verläuft. Ein zentrales Element für die Tuberkuloseüberwachung ist die Fleischkontrolle im Schlachthof. Besteht ein Verdacht auf Tuberkulose, kann die Krankheit mit einem Hauttest nachgewiesen werden.

Der Hauttest muss aber mit Laboruntersuchungen abgesichert werden. Nachuntersuchungen der Tiere in einigen Monaten sind ebenfalls nötig. Dann erst können die gesperrten Betriebe wieder freigeben werden und bekommen den Status „tuberkulosefrei".

Der Mensch kann sich durch den Konsum von Rohmilch oder durch den direkten Kontakt mit einem infizierten Tier anstecken, aber das Risiko ist gering



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