Abklärungen zu Rinderseuche IBR bei importierten Tieren
In Tirol ist Ende Dezember 2014 bei Rindern das bovine Herpesvirus aufgetreten, welches die Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR) hervorruft. Vom betroffenen Viehhandelsstall sind auch Tiere in die Schweiz gelangt.
Alle betroffenen Betriebe wurden sofort gesperrt. IBR ist bei den Tieren unheilbar, für die Menschen aber ungefährlich.
Am 17. Februar 2015 wurde das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) von den österreichischen Veterinärbehörden informiert, dass aus einem Tiroler Handelsstall, bei dem IBR festgestellt worden ist, möglicherweise positive Rinder in die Schweiz gelangt sind.
Insgesamt wurden zwischen Dezember 2014 und Januar 2015 drei Sendungen mit insgesamt 63 Tieren in die Schweiz eingeführt. Die Schweiz wie auch Österreich sind amtlich anerkannt IBR-freie Länder. Zwischen Österreich und der Schweiz findet regelmässig Viehhandel statt.
Gemäss den Vorgaben der eidgenössischen Tierseuchenverordnung wurde sofort über alle Betriebe mit verdächtigen Importtieren eine Sperre für den Tierverkehr verhängt, um eine mögliche Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Alle noch lebenden aus Österreich importierten Tiere wurden umgehend untersucht. Bei zwei Tieren war die Erstuntersuchung positiv, eines war fraglich positiv. Diese Tiere wurden sofort geschlachtet. Einige der importierten und möglicherweise infizierten Tiere wurden bereits vor der Verdachtsmeldung geschlachtet und konnten demnach nicht mehr untersucht werden.
Deshalb werden nun zusätzlich alle Kontakttiere eruiert und ebenfalls untersucht.
Sämtliche Betriebssperren bleiben bis zum Abschluss aller Abklärungen und Untersuchungen bestehen. Die Sperre kann erst aufgehoben werden, wenn mit einer Nachuntersuchung nach 30 Tagen eine mögliche Ansteckung ausgeschlossen werden kann.
Betroffen sind bis jetzt 12 Kantone mit insgesamt 30 Betrieben, sei es durch den direkten Import, durch das Verstellen der importierten Tiere oder durch Kontakttiere. Damit wird sichtbar, welche Bedeutung eine schnelle Abklärung des Tierverkehrs über die Tierverkehrsdatenbank und das sofortige Einleiten und Einhalten von Sperrmassnahmen hat.
Durch den regen Viehhandel in der Schweiz kann sich eine Seuche sehr schnell verbreiten.
Die Schweiz ist seit 1993 IBR frei
Die IBR trat erstmals 1977 massiv in der Schweiz auf und wurde mit einschneidenden Massnahmen bekämpft. Ab 1983 lief ein Ausrottungsprogramm, das schliesslich nach 10 Jahren und mit enormen Kosten von 135 Millionen Franken zur Ausrottung der Krankheit in der Schweiz führte. Damit diese Anstrengungen nicht umsonst waren, setzen Bund und Kantone alles daran, den Status „Frei von IBR“ zu behalten.
IBR ist nicht heilbar. Ist ein Tier infiziert, kann sich der Erreger, ein Herpes-Virus, über längere Zeit ohne Symptome im Nervensystem der Tiere verstecken. Von Zeit zu Zeit, zum Beispiel in Stresssituationen, bricht dann die Krankheit wieder aus.
Bei jedem dieser Krankheitsausbrüche werden Viren ausgeschieden, die andere Tiere anstecken können. Deshalb müssen alle infizierten Tiere getötet werden. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Sie befällt vorallem Rinder.
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