
Ein Drittel der Pferde in der Schweiz noch nicht registriert
Die Übergangsfrist zur Pferderegistrierung in der Schweiz läuft zu Jahresende ab
Die in den letzten Jahren wiederholt und breit geforderte Registrierung der Pferde ist seit knapp zwei Jahren Pflicht. Die obligatorische Registrierung gilt für alle Equiden – neben Pferden sind dies auch Ponys, Esel, Maulesel und Maultiere.
Ende Jahr läuft nun die Übergangsfrist ab. Spätestens dann müssen sämtliche in der Schweiz stehenden Pferde bei der Tierverkehrsdatenbank TVD registriert sein. Ab 2013 riskieren Pferde-Eigentümer/innen Sanktionen, wenn sie die Registrierung nicht von sich aus machen.
Die Registrierung ermöglicht es, in Zukunft besser auf Bedrohungen wie Seuchen zu reagieren. Heute stellt sich das Problem, dass in Seuchenfall gar nicht gesagt werden kann, welche Bestände bedroht sind und wie man diese Pferde schützen kann.
Woher kommen die betroffenen Pferde? Mit welchen anderen Tieren hatten sie Kontakt? Sind weitere Betriebe von der Seuche bedroht? Diese Fragen lassen sich aufgrund der Daten in der TVD schnell beantworten und ermöglichen gezielte Massnahmen, um das weitere Ausbreiten einer Seuche zu verhindern.
Ein Drittel der Pferde noch nicht registriert
Die TVD ist ein wichtiges Instrument, damit die Gesundheit der Pferde erhalten werden kann. Pferde-Eigentümer/innen können sich dadurch sicherer fühlen. Bedingung ist, dass alle Pferde registriert und die Standort-Daten aktuell sind.
Von den aktuell rund 90 000 Pferden in der Schweiz sind bis jetzt 52'733 Pferde registriert, das heisst, über ein Drittel der Pferde-Eigentümer/innen sind bis jetzt ihrer Pflicht zur Registrierung noch nicht nachgekommen. Sie haben nur noch bis Ende Jahr Zeit.
Registrieren, Chippen, Melden
Was heisst Pferderegistrierung im Detail? Alle in der Schweiz stehenden Pferde müssen auf www.agate.ch bei der Tierverkehrsdatenbank TVD registriert werden und einen Pferdepass erhalten.
Die Fohlen müssen zudem per Mikrochip gekennzeichnet werden. Mit der Registrierung alleine ist es aber nicht getan: Eine allfällige Ausfuhr, ein Wechsel des Eigentümers oder des Stalls und andere wichtige Änderungen und Ereignisse müssen der TVD gemeldet werden.
All dies ist wichtig, damit im Seuchenfall rasch reagiert werden kann. Tierseuchen wie die Afrikanische Pferdepest oder das West-Nil-Fieber können auch in der Schweiz auftreten und verheerende Schäden in der Pferdepopulation anrichten.
Pferderegistrierung als Plattform
Vollständige Daten tragen wiederum dazu bei, dass die Tierverkehrsdatenbank zu einer ausbaufähigen Plattform für alle Pferdeorganisationen wird.
Eine eindeutige Identifikation und die Registrierung der Pferde sind ebenfalls wichtige Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Aufzeichnung von Behandlungen mit Tierarzneimitteln und bei der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln tierischer Herkunft.
Praktische Angaben
Pferde können unter www.agate.ch > Informationen > Tiere melden > Equiden registriert werden. Hier findet sich auch eine Liste der für die Passausstellung anerkannten Organisationen. Der Agate-Helpdesk steht von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 16.30 Uhr zur Verfügung und ist telefonisch unter der Nummer 0848 222 400 oder per E-Mail an [email protected] erreichbar.
Was passiert nach Ablauf der Übergangsfrist?
Die kantonalen Vollzugsorgane werden ab 2013 Kontrollen in Pferdehaltungen durchführen und überprüfen, ob die Bestimmungen über die Kennzeichnung, die Registrierung und die Pferdepässe eingehalten werden.
Falls Mängel bestehen, werden Massnahmen zu deren Behebung angeordnet. Diese richten sich nach dem jeweiligen kantonalen Recht. Meist wird es sich um eine kostenpflichtige Nachkontrolle handeln, die zusätzlich mit einer Verwaltungsstrafe (z. B. Ordnungsbusse) verbunden werden kann.
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