Hochansteckende Newcastle-Krankheit bei Legehennen festgestellt

(28.01.2022) In einem Geflügelbetrieb in Niederglatt haben die Veterinärbehörden bei mehreren Legehennen die hochansteckende Newcastle-Krankheit nachgewiesen.

Um eine Weiterverbreitung der Tierseuche zu verhindern, muss der betroffene Geflügelbestand gekeult werden.

Rund um den Betrieb richtet der Kanton Zürich eine Schutz- und eine Überwachungszone ein, in der für die Geflügelbetriebe besondere Vorschriften gelten.

Schweiz In einem Geflügelbetrieb in Niederglatt im Kanton Zürich ist die Newcastle-Krankheit aufgetreten. Typische Symptome dieser Krankheit sind: Die Tiere legen keine Eier mehr oder Eier mit zu dünner Schale.

Die durch ein Virus verursachte Krankheit kommt auch bei Wildvögeln vor, ist hochansteckend und wird über die Luft oder durch direkten Kontakt übertragen. Sie kann sich auch indirekt über Personen, Geflügelprodukte oder Eierkartons ausbreiten.

Die Herkunft der Krankheit ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unbekannt. Der betroffene Tierbestand muss gekeult werden. Der Kanton leitet zusammen mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV die nötigen Vorkehrungen ein.

Massnahmen gegen die Verbreitung der Krankheit

Damit sich das hochansteckende Virus nicht weiterverbreitet, wurde der betroffene Betrieb gesperrt. Nur Personen, welche die Tiere versorgen und die Veterinärbehörden haben Zutritt zu den Ställen.

Das Veterinäramt Zürich richtet eine Schutzzone von drei Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern rund um den Bestand ein. Für Geflügelhaltungen in diesen Zonen gelten besondere Vorschriften. Der letzte Fall von Newcastle-Krankheit in der Schweiz trat im November 2017 im Kanton Tessin auf.

Krankheit auch auf Menschen übertragbar

In seltenen Fällen kann bei Personen, die direkten und engen Kontakt zu kranken Tieren hatten, eine Bindehautentzündung auftreten.



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