
Moderhinke schweizweit bekämpfen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. März 2021 eine Änderung der Tierseuchenverordnung (TSV) verabschiedet.
Ab 2024 startet ein schweizweites Programm zur Bekämpfung der Moderhinke, einer schmerzhaften Klauenkrankheit bei Schafen. Verstärkt werden zudem die Pflichten der Tierhaltenden zur Vorbeugung von Tierseuchen.
In der Schweiz ist jedes sechste Schaf von der «Moderhinke » betroffen, d.h. rund 70 000 Tiere. Wegen schmerzhafter Entzündungen der Klauen können betroffene Tiere oft kaum mehr gehen und nur noch auf den Knien fressen. Für die Schafhalterinnen und -halter bedeutet die Seuche hohe Behandlungskosten und tiefere Verkaufserlöse.
Bekämpfung wird national koordiniert durchgeführt
Bisher wurde die Moderhinke nur regional oder in einzelnen Betrieben bekämpft. Die Seuche kann jedoch nur mit einem schweizweiten Vorgehen wirksam eingedämmt werden. Die Moderhinke wird darum als «zu bekämpfende Seuche» in die TSV aufgenommen.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat zusammen mit den Beteiligten ein schweizweit koordiniertes Bekämpfungsprogramm erarbeitet. Das Programm dauert höchstens fünf Jahre. Der Beginn wird auf den Oktober 2024 festgelegt.
Dies lässt die notwendige Zeit, um die gründliche Vorbereitung sicherzustellen und dadurch optimale Voraussetzungen zu schaffen. Ziel ist, dass die Moderhinke in weniger als einem Prozent aller Schafhaltungen vorkommt. Die Tierhaltenden beteiligen sich mit einem Beitrag von maximal 90 CHF pro Jahr und Schafherde an den Kosten des Programms.
Vorbeugende Massnahmen erhalten mehr Bedeutung
Weitere Änderungen der Revision betreffen vor allem Massnahmen zur Vorbeugung von Tierseuchen. So sind bestimmte Aquakulturbetriebe neu jährlich tierärztlich zu überprüfen. Weiter müssen grössere Geflügelhaltungen ihr Geflügel vermehrt selber auf Salmonella-Infektionen untersuchen. Zudem wird die Pflicht der Tierhaltenden, die Biosicherheit zu gewährleisten, ausdrücklich in der TSV verankert.
Bei hochansteckenden Seuchen können Transportunternehmen, Flughafen- und Hafenbetreiber sowie Reisebüros verpflichtet werden, bei der Information über Seuchenausbrüche im In- und Ausland mitzuwirken. Damit kann das Risiko der Weiterverbreitung einer Seuche minimiert werden.
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