Medizinalberufe-Gesetz: Tierärzte und Tierärztinnen sollen eine Landessprache beherrschen
(14.03.2015) Ärztinnen und Ärzte sollen eine Landessprache beherrschen, wenn sie in der Schweiz ihren Beruf ausüben. Dies gilt auch für die Tierärzteschaft.
Der Nationalrat will im Medizinalberufegesetz (MedBG) verankern, dass sich nur ins Berufsregister eintragen lassen kann, wer eine Landessprache beherrscht.
Dieser Eintrag ist Voraussetzung, um den Arztberuf ausüben zu können. Das hat der Nationalrat an seiner Sitzung vom 5. März 2015 beschlossen. Zudem plädiert er für eine allgemeine Registrierungspflicht für alle berufstätigen Medizinalpersonen im Medizinalberuferegister (MedReg).
Das Geschäft geht nun zurück in den Ständerat. Dieser wollte Anerkennung des Diploms bisher nicht an die Sprachkenntnisse koppeln.
Die GST hat sich in Zusammenarbeit mit der FMH sowohl für die Beherrschung der Landessprache wie auch für die Registrierungspflicht eingesetzt.
Link: Sessions-Report vom 05.03.2015 auf parlament.ch
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