Maul- und Klauenseuche in Grossbritannien: Aufruf an Reisende und Landwirte
In den letzten Tagen ist in verschiedenen Landesteilen Grossbritanniens die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Es handelt sich dabei um eine für den Menschen völlig ungefährliche, jedoch für Klauentiere - also Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hirsche - hochansteckende Seuche.
Deshalb ruft das Bundesamt für Veterinärwesen Englandreisende, Landwirte und Tierärzte zu erhöhter Vorsicht auf.
Die Maul- und Klauenseuche hat bisher noch nicht auf den europäischen Kontinent übergegriffen - doch die Gefahr besteht, weil die Seuche sehr leicht durch Menschen, Futtermittel, menschliche Nahrungsmittel, andere Materialien und sogar durch den Wind verschleppt werden kann.
Grossbritannien selbst hat die Ausfuhr von lebenden Klauentieren, Fleischerzeugnissen und anderen Produkten tierischer Herkunft sofort nach Bekanntwerden des ersten Ausbruches gesperrt, so dass keine Verschleppung durch den regulären Handel zu befürchten ist.
In der Schweiz ist die Maul- und Klauenseuche letztmals 1980 aufgetreten und gilt seither in unserem Land als ausgerottet. Aufgrund der Einschleppungsgefahr befinden sich momentan das Bundesamt für Veterinärwesen und das nationale Tierseuchenzentrum (IVI) in Mittelhäusern in erhöhter Alarmbereitschaft.
Das Bundesamt ruft die Bevölkerung auf, mitzuhelfen, dass die Seuche nicht in unser Land eingeschleppt wird.
Insbesondere sollten Englandreisende den Kontakt zu britischem Vieh und Bauernbetrieben meiden.
Wenn sie solche Kontakte in den letzten Tagen hatten, dürfen sie nach der Rückkehr in die Schweiz mindestens eine Woche lang keine Berührung zu einheimischem Vieh und einheimischen Landwirtschaftsbetrieben haben.
Auch sollen keine Sandwichs oder andere Nahrungsmittel tierischen Ursprungs aus England mitgebracht werden.
Landwirte werden aufgerufen, auf keinen Fall unerhitzte Abfälle an Schweine zu verfüttern. Landwirte und Tierärzte werden zudem zu erhöhter Aufmerksamkeit im Stall aufgerufen.
Werden beim Vieh verdächtige Symptome wie auffälliges Speicheln oder Bläschen auf der Zunge beobachtet, ist unverzüglich der Bestandestierarzt und bei Erhärtung des Verdachts die lokalen amtlichen Tierseuchenbekämpfungsorgane zu benachrichtigen.
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