Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen werden in der Schweiz 2014 vereint
Das heutige Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) und die Abteilung Lebensmittelsicherheit im Bundesamt für Gesundheit (BAG) werden 2014 in einem neuen Bundesamt vereint.
Damit wird die Lebensmittelsicherheit in unserem Land weiter gestärkt und ist auch in Zukunft auf einem hohen Niveau gewährleistet. Dank der neuen Organisation können zahlreiche Schnittstellen eliminiert, aber auch der Vollzug des Lebensmittelgesetzes in den Kantonen und die Aufsicht des Bundes im Bereich der Lebensmittelsicherheit vereinfacht werden.
Die Reorganisation innerhalb des Eidgenössischen Departementes des Inneren (EDI) soll ohne Personalabbau erfolgen. Das neue Amt wird am Standort Bern-Liebefeld rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Der Bundesrat hat dem EDI den Auftrag gegeben, die entsprechenden Umsetzungsarbeiten in die Wege zu leiten.
Der Bundesrat hat im Juni 2011 beschlossen, das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) per Anfang 2013 vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) ins Eidgenössische Departement des Innern (EDI) zu transferieren.
Dadurch soll die Zusammenarbeit zwischen dem BVET und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Bereich der Lebensmittelsicherheit noch effizienter werden. Um die Synergien in diesem Bereich optimal zu nutzen und die Aufsicht zu optimieren, hat das EDI in den letzten Monaten verschiedene Optionen für die zukünftige Organisation erarbeitet und geprüft.
Es zeigte sich, dass die Organisation im Bereich der Lebensmittelsicherheit nachhaltig verbessert werden kann, wenn innerhalb des EDI eine einzige Bundesbehörde für den ganzen Prozess entlang der Lebensmittelkette verantwortlich ist.
Das heutige BVET und der Bereich Lebensmittelsicherheit des BAG werden deshalb per Anfang 2014 in einem Bundesamt vereint. Das neue Amt wird zudem einzelne Aufgaben im Bereich der Anwendungssicherheit von Tierarzneimitteln wahrnehmen.
Ein einziger Ansprechpartner für alle Akteure
Mit der Schaffung des neuen Amtes können viele der heute bestehenden Schnittstellen zwischen BVET und BAG eliminiert, die Koordination des einheitlichen Vollzugs des Lebensmittelgesetzes in den Kantonen erleichtert und die Aufsicht im Bereich der Lebensmittelsicherheit vereinfacht werden.
Effiziente interne und externe Abläufe sind eine zentrale Voraussetzung dafür, dass die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz weiterhin von einer qualitativ hochwertigen Lebensmittelsicherheit profitieren und Lebensmittelkrisen erfolgreich gemeistert werden können.
Die kantonalen Vollzugsbehörden, die Lebensmittelindustrie und die Konsumentenschutzorganisationen haben künftig einen einzigen Ansprechpartner auf Stufe Bund, was die Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren erleichtern wird.
Die Reorganisation trägt zudem der wachsenden Bedeutung der Lebensmittelsicherheit vor dem Hintergrund der globalen Warenflüsse Rechnung und erleichtert die Zusammenarbeit mit der EU und anderen internationalen Organisationen.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten des neuen Amtes
Zum Aufgabenbereich des Amtes gehören neben der Lebensmittelsicherheit die Tiergesundheit, der Tierschutz und der Artenschutz im internationalen Handel.
Die Verantwortlichkeiten umfassen insbesondere die Rechtsetzung und den Bundesvollzug der Gesetzgebung, die Aufsicht, Kontrolle und Koordination des kantonalen Vollzugs, die Risikoabschätzung und das Monitoring als Instrument der Wirkungsmessung, die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern sowie aktives Krisenmanagement.
Neue Organisationsstruktur und Bezeichnung
Die konkrete Zusammenführung der verschiedenen Organisationseinheiten, die künftige, detaillierte Organisationsstruktur sowie der Name des Bundesamtes, das provisorisch als „Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen" bezeichnet wird, werden in den kommenden Monaten festgelegt.
Das EDI setzt zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe ein, dem Vertreterinnen und Vertretern des Generalsekretariats des EDI, des BAG und des BVET angehören. Die Leitung des Projekts wird BVET-Direktor Hans Wyss übertragen, der ebenfalls Direktor des neuen Amtes sein wird.
Das Amt wird rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und in Bern-Liebefeld stationiert sein. Die Reorganisation soll ohne Personalabbau erfolgen. Es ist vorgesehen, die Kosten der Reorganisation über die laufenden Budgets zu decken.
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