Überarbeitete Konzepte Wolf und Luchs gehen in Konsultation

(05.06.2014) Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat aufgrund eines Auftrags des Parlaments sowie der Erfahrungen der letzten Jahre die Konzepte Wolf und Luchs überarbeitet. Neu wird die Möglichkeit geschaffen, bei gesichertem Bestand die Populationen zu regulieren.

Im Wolfskonzept werden zudem unter bestimmten Bedingungen Einzeltierabschüsse erleichtert. Das BAFU hat am 3. Juni 2014 die Konsultation zu den beiden überarbeiteten Konzepten eröffnet. Sie dauert bis am 5. September 2014.

In den letzten Jahren hat in der Schweiz die Anzahl der Wölfe stetig zugenommen, seit 2012 lebt das erste Wolfsrudel am Calanda (GR). Zurzeit sind insgesamt rund 25 bis 30 Wölfe auf Schweizer Gebiet unterwegs.

Der Luchs hat sich in stabilen Populationen im Jura und in den westlichen und zentralen Alpen etabliert, die Ausbreitung nach Osten und in die Südalpen ist im Gange. Heute leben ca. 160 Luchse in der Schweiz.

Nun hat das Bundesamt für Umwelt  BAFU aufgrund eines Auftrags des Parlaments und der Erfahrungen der letzten Jahre die Konzepte Wolf und Luchs überarbeitet.

Als Massnahme zur Umsetzung der Motion Hassler (10.3605, überwiesen 2011) soll neu die Regulation der Grossraubtierbestände in der Schweiz möglich sein, und zwar, wenn die Bestände durch regelmässige Fortpflanzung gesichert sind und das Monitoring dafür besteht.

Zudem müssen die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen umgesetzt sein. Die seit 1. Januar 2014 geltende revidierte Jagdverordnung hat den Herdenschutz neu geregelt und gestärkt.

Zudem wird im Konzept Wolf neu bei der Präsenz von Rudeln ein erleichterter Abschuss von einzelnen schadenstiftenden Wölfen auf geschützten Weiden möglich. Voraussetzung für einen solchen Abschuss sind drei Angriffe mit insgesamt 10 gerissenen Schafen.

Die heute schon bestehende Möglichkeit, einzelne schadenstiftende Tiere abzuschiessen, wenn innerhalb von vier Monaten mindestens 35 Schafe oder innerhalb von einem Monat mindestens 25 Schafe gerissen wurden, bleibt unverändert.

Für die Erteilung einer Abschussbewilligung ist wie bis anhin der betroffene Kanton zuständig, nachdem die Interkantonale Kommission eine Empfehlung abgegeben hat. Angepasst wurde die Aufteilung des Landes in so genannte Grossraubtierkompartimente.

Neu gibt es fünf Hauptkompartimente und 16 Teilkompartimente. Letztere sind insbesondere wichtig bei der Überprüfung der Kriterien, die Abschüsse erlauben.

Konsultation zu den Konzepten

Am 3. Juni 2014 hat das Bundesamt für Umwelt die Konsultation zum überarbeiteten Konzept Wolf und zum revidierten Konzept Luchs eröffnet. Sie dauert bis am 5. September 2014. Danach werden die Konzepte noch einmal überarbeitet und voraussichtlich im Frühjahr 2015 als Vollzugshilfe durch das BAFU in Kraft gesetzt.



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