Überarbeitetes Konzept Biber geht in Konsultation

(22.06.2015) Der Biber hat sich in den letzten Jahrzehnten in der Schweiz weit verbreitet. Der Umgang mit dem Tier, das durch das Fällen von Bäumen und das Errichten von Dämmen seinen Lebensraum selber gestaltet, ist im Konzept Biber geregelt.

Diese gut 10-jährige Vollzugshilfe muss den heutigen Anforderungen angepasst werden. Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat deshalb am 18. Juni 2015 die Konsultation zum überarbeiteten Konzept eröffnet.

Schätzungsweise 2800 Biber leben zurzeit in der Schweiz, vor 10 Jahren waren es noch 1600 Tiere (siehe Kasten 1 «Verbreitung der Biber in der Schweiz»). Als Erbauer von Dämmen, Kanälen und Burgen sowie als Holzfäller gestaltet der Biber seinen Lebensraum wie keine andere Tierart selber. Dadurch erhöht er die Vielfalt und die Dynamik der Gewässer, wovon andere Tier- und Pflanzenarten profitieren. Der Biber spielt somit eine wichtige Rolle für die Biodiversität der Gewässer und beeinflusst mit seinen Dämmen den Wasserhaushalt in der Landschaft massgebend.

Konzept Biber wird den heutigen Anforderungen angepasst

Der konkrete Umgang mit dem Tier ist im Konzept Biber geregelt. 2004 hatte das Bundesamt für Umwelt BAFU diese Vollzugshilfe in Kraft gesetzt. Aufgrund der Erfahrungen der letzten zehn Jahre wird das Konzept nun aktualisiert.

Ein Rechtsgutachten des BAFU zeigt überdies, dass bisher verschiedene rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Präventionsmassnahmen und Biberschäden sowie der Umgang mit seinem selbst gestalteten und veränderten Lebensraum zu wenig klar festgelegt sind (siehe Kasten 2 «Rechtsgutachten Biber»). Diese Lücke wird mit dem neuen Konzept geschlossen.

Eine nationale Arbeitsgruppe mit den betroffenen Kantonen und Interessengruppen hat unter der Leitung des BAFU die Anpassungen vorgenommen. Das BAFU hat das überarbeitete Konzept am 18. Juni 2015 in die Konsultation geschickt. Sie dauert bis am 3. September 2015. Danach wird das BAFU das Konzept nochmals überarbeiten und voraussichtlich im Herbst 2015 als Vollzugshilfe in Kraft setzen.

Die wichtigsten Punkte des Konzepts Biber

Bei natürlichen und naturnahen Gewässern mit genügend breitem Uferbereich kommt es selten zu Konflikten mit Bibern. Die Ausscheidung von Gewässerraum, wie sie im Gewässerschutzgesetz vorgesehen ist, und Revitalisierungen von Gewässern tragen dazu bei, Konflikte mit dem Biber zu minimieren.

Hauptkonflikte entstehen in der intensiv genutzten Landschaft an Infrastrukturen im Gewässerraum, wie bspw. an Fuss- und Wanderwegen, an land- und forstwirtschaftlichen Wegen oder an Hochwasserschutzbauten. Zudem fressen Biber Zuckerrüben und Mais oder fällen Nutzholz. Durch den Bau von Dämmen können sie ganze Flächen unter Wasser setzen. Schäden an Kulturen werden durch Bund und Kantone abgegolten. Beide übernehmen je die Hälfte der Kosten.

Biber sind nach eidgenössischem Jagdgesetz geschützte Tiere. Auch ihre Baue und Dämme stehen unter gesetzlichem Schutz. Massnahmen zur Prävention von Schäden kommen deshalb eine grosse Bedeutung zu. So können die betroffenen Bewirtschafter, Privatpersonen und Grundeigentümer ihre Kulturen oder Infrastrukturen mit verschiedenen Massnahmen schützen.

Die kantonale Fachstelle berät sie dabei. Das Konzept führt zudem auf, welche technischen Massnahmen (bspw. Biberdamm regulieren) oder Eingriffe im Biberlebensraum (bspw. Revitalisierung des Gewässers) sowie in den Bestand der Tiere (bspw. Entfernung von einzelnen Bibern) Schäden verhindern können.

Für Massnahmen an Biberdämmen und -bauen (Manipulationen, Entfernung und Zerstörung) reicht eine kantonale Bewilligung aus. Über das Entfernen einzelner Biber entscheidet wie bis anhin das BAFU.

Neu kann zudem ein Kanton bei einer erheblichen Gefährdung von Infrastrukturen im öffentlichen Interesse, mit Zustimmung des BAFU, sämtliche Biber in einem gefährdeten Gewässerabschnitt entfernen. Diese Änderung erfolgt aufgrund der Anpassung der Jagdverordnung 2012. Massnahmen am Biberbestand sind zeitlich befristet und sollen der Umsetzung von nachhaltigen Lösungen dienen.



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