Konferenz über Erweiterung des Artenschutzabkommens CITES

(17.11.2022) Die 184 CITES Mitgliedstaaten treffen sich ab dem 14. November 2022 in Panama Stadt zur 19. Vertragsstaatenkonferenz und debattieren hauptsächlich über die Erweiterung des Schutzes auf zusätzliche Arten.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV als CITES-Vollzugsbehörde vertritt dabei die Interessen der Schweiz.

Reptilien, Amphibien, Haifische, Gitarrenfische oder Tropenhölzer: Fast 300 Arten sollen neu ins Artenschutzabkommen CITES aufgenommen werden, damit deren internationaler Handel besser kontrolliert werden kann.

Überprüfung der geltenden Regelungen und Diskussion von Anträgen

Konferenz über Erweiterung des Artenschutzabkommens CITES Die Erweiterung des Schutzstatus auf zusätzliche Arten sind die wichtigsten Diskussionspunkte an der bevorstehenden 19. Vertragsstaatenkonferenz in Panama Stadt. Dabei sticht vor allem ein Antrag bezüglich der Aufnahme verschiedener Haiarten heraus.

Bei dessen Annahme würde der grösste Teil des Handels mit Haifischflossen dem Übereinkommen unterstellt. Intensive Diskussionen sind auch bei den sich widersprechenden Anträgen afrikanischer Mitgliedsstaaten zum Schutz des Breitmaulnashorns, des Nilpferds und des Afrikanischen Elefanten zu erwarten. Die Länder des südlichen Afrikas wollen über einen kontrollierten Handel mit Elfenbein diskutieren. Andere afrikanische Länder, deren Elefantenpopulationen gering sind und zurückgehen, plädieren hingegen für ein vollständiges Handelsverbot.

Schweiz hat Antrag eingereicht

Alle drei Jahre treffen sich die 184 Mitgliedstaaten von CITES zu einer Konferenz. Die letzte sogenannte COP oder Conference of the parties fand 2019 in Genf statt. Bei den Treffen beraten die Mitglieder über Änderungen der drei Anhänge, die die unterschiedlichen Schutzstufen festlegen (siehe Kasten). Weiter diskutieren sie über die Aufnahme zusätzlicher Arten, Anpassungen des Regelwerks, das Budget und das Arbeitsprogramm für die folgenden drei Jahre.

Das BLV vertritt die Schweiz als Mitgliedstaat seit Jahren aktiv. Es kann Anträge einreichen und über deren Annahme abstimmen. «Wir differenzieren und definieren unsere jeweiligen Positionen aufgrund wissenschaftlicher Grundlagen.

Für uns stehen sowohl der Bedrohungsgrad der Tier- und Pflanzenarten als auch die Handelskriterien im Vordergrund», sagt der Schweizer Delegationsleiter Mathias Lörtscher. So setzt sich die Schweiz zum Beispiel dafür ein, dass Haiarten, deren Bedrohung durch wissenschaftliche Methoden belegt ist, besser geschützt werden.

Auch das BLV als CITES-Vollzugsbehörde hat einen Antrag eingereicht. Dabei geht es um den Handel von Produkten mit Orchideenextrakt, der unter anderem als kosmetischer Bestandteil zur Herstellung von feuchtigkeitsspendenden und revitalisierenden Pflegeprodukten zum Einsatz kommt. Der Antrag zielt darauf ab, verpackte Produkte, die künstlich vermehrte Orchideenarten enthalten, von den Bestimmungen des CITES-Übereinkommens auszunehmen ohne dabei die betroffenen Arten in der Natur zu gefährden. Bei Annahme des Antrages würde der Kontrollaufwand reduziert.

CITES – Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora

CITES ist eine Handelskonvention mit dem Ziel, die Tier- und Pflanzenarten unserer Welt nachhaltig zu nutzen und zu erhalten. Keine Tier- oder Pflanzenart soll durch übermässigen internationalen Handel vom Aussterben bedroht werden.

Die durch CITES geschützten 5 000 Tier- und 28 000 Pflanzenarten sind je nach Gefährdungsgrad in drei Schutzstufen (Anhänge) eingeteilt.

Anhang I enthält rund 1 000 Arten, die vom Aussterben bedroht sind und die durch den internationalen Handel zusätzlich gefährdet sind. Ein kommerzieller Handel ist hier ausgeschlossen.

In Anhang II sind über 37 000 Arten aufgeführt, bei denen ohne eine Handelskontrolle die Gefahr drohen würde, dass sie aussterben. Der kommerzielle Handel ist hier erlaubt, aber nur wenn er nachweislich nachhaltig ist.

Anhang III enthält etwas über 200 Arten, für welche ein einzelnes Land eine Handelsüberprüfung für notwendig erachtet.

Das 1973 ins Leben gerufene Übereinkommen hat in fast fünfzig Jahren ein komplexes Regelwerk geschaffen. CITES kontrolliert den Handel, überprüft die Nachhaltigkeitskriterien, baut die Kapazitäten aus und beschliesst Handelsstopps bei Nichteinhalten der CITES-Regeln. Bis heute haben 184 Länder das Artenschutzabkommen unterzeichnet und sich damit zur Einhaltung dessen Regeln verpflichtet.




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