16. Konferenz der CITES

(02.03.2013) Die Schweiz engagiert sich im internationalen Tier- und Pflanzenhandel weit über die Landesgrenzen hinaus

CITES Rund 5 000 Tier- und 29 000 Pflanzenarten sind heute durch CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) gegen die Übernutzung durch den internationalen Handel geschützt.

Die Schweiz engagiert sich seit der Gründung von CITES für den Schutz der Pflanzen- und Tierarten und ihre nachhaltige Nutzung. Die 16. Vertragsstaatenkonferenz der CITES findet vom 3. bis 14. März 2013 in Bangkok statt.

CITES ist ein multilaterales Abkommen zwischen 178 Staaten, das die Erhaltung und eine nachhaltige Nutzung der Tier- und Pflanzenpopulationen unserer Erde zum Ziel hat. Die Konvention wurde 1973 in Washington unterzeichnet und feiert dieses Jahr in Bangkok ihr 40-jähriges Bestehen.

Die Schweiz gehört nicht nur zu den 178 Mitgliedstaaten, sondern spielt als Depositärstaat und Sitz des internationalen Sekretariates von CITES auch innerhalb von CITES eine besondere Rolle.

Zudem hat sie grosses Interesse daran, dass die Konvention effizient umgesetzt wird und gut funktioniert, denn kein anderes Land stellt so viele CITES-Bescheinigungen für die wachsende Uhrenindustrie und die Luxusindustrie (Reptillederarmbänder, Gürtel, Taschen, Schuhe usw.) aus wie die Schweiz.

Die CITES-Arten werden abhängig vom Gefährdungsgrad in drei Schutzstufen eingeteilt. Je nach Einteilung ist die Aus- und Einfuhr von lebenden Tier- oder Pflanzenexemplaren oder von Teilen davon entweder verboten (Anhang I) oder nur mit entsprechender Bewilligung möglich (Anhang II und III).

Elefanten, Nashörner, Schlangen

Die Vertragsstaatenkonferenz tagt alle drei Jahre und behandelt während über zehn Tagen zahlreiche Gesuche aus allen Ländern und Kontinenten. Dieses Jahr wurden 71 Gesuche und über hundert Dokumente eingereicht.

Einige davon befassen sich mit dem Problem des Afrikanischen Elefanten und des Elfenbeinhandels.

Die Schweiz ist besorgt über die Zunahme der von Wilderern getöteten Elefanten und wird sich dafür einsetzen, dass in den betroffenen Staaten die Bekämpfung der illegalen Jagd verstärkt und in den Verbraucherländern der illegale Handel bekämpft wird.

Auch bei den Nashörnern nimmt die Wilderei stetig zu. Das Horn des Nashorns ist in einigen asiatischen Ländern wegen seiner angeblich krebshemmenden Wirkung  sehr gefragt.

Auch hier müssen zur Unterstützung der Herkunftsländer wirksame Massnahmen ergriffen und die Länder, aus denen die Nachfrage kommt, aufgeklärt werden. Bei den Reptilien befasst sich eine von der Schweiz geleitete Gruppe mit der Nachverfolgbarkeit und der Nachhaltigkeit des Handels mit asiatischen Schlangen.

Parallel zu den Gesprächen innerhalb von CITES hat die Schweiz ein Expertenpanel gebildet, das Empfehlungen für eine tiergerechte Schlachtung von Reptilien erarbeitet. 

Eisbären

Das Gesuch der USA, den derzeit in Anhang II eingetragenen Eisbär in Anhang I aufzunehmen, ist heikel. Hier ist es wichtig, alle Parameter zu berücksichtigen: Ein Wechsel in den Anhang I muss der betroffenen Art auch einen besseren Schutz und/oder eine nachhaltige Nutzung garantieren. Im Fall des Eisbären ist der Rückgang der Population auf den Klimawandel zurückzuführen, der seinen Lebensraum direkt bedroht.

Der Eisbär ist in den Ländern, in denen er lebt (USA, Grönland, Russland und Kanada), geschützt und darf nur von den Inuits in Kanada und Grönland, wo auch die Trophäenjagd erlaubt ist, gejagt werden. Eine Aufnahme in Anhang I von CITES würde die nachhaltige Nutzung der Tierart durch die Inuits verbieten und das effektive Problem des Eisbären, den Klimawandel, nicht lösen.

Hölzer und Pflanzen

Im Hinblick auf einen besseren Schutz werden immer mehr Holzarten für die Aufnahme in die Konvention vorgeschlagen. Mehrere Länder (Madagaskar, Brasilien, Vietnam, Belize und Thailand) haben Gesuche für die Aunahme von Ebenhölzern und Rosenhölzern in Anhang II eingereicht.

Die Schweiz unterstützt diese Gesuche, hält es aber für notwendig festzulegen, inwieweit die CITES-Vorschriften auf verarbeitetes Holz oder Holzprodukte wie Extrakte oder ätherische Öle anwendbar sind. 

Grundsätzlich setzt sich die Schweiz für einen klar geregelten Handel der CITES-Arten und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Populationen ein, da diese einen wirksameren Schutz bietet als ein generelles Handelsverbot.

Wenn die Lokalbevölkerungen den Wert ihrer natürlichen Schätze kennen, engagieren sie sich auch verstärkt für den Erhalt der betroffenen Arten oder ihrer Lebensräume.



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