Schweiz verstärkt Massnahmen im Kampf gegen den kleinen Beutenkäfer
Vor der Einfuhrperiode von Bienen setzt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Verordnung mit Massnahmen in Kraft, die eine Einschleppung des kleinen Beutenkäfers von Italien in die Schweiz verhindern sollen.
Der Schädling wurde im September 2014 in Süditalien entdeckt. Ab dem 16. Januar 2015 ist es den Imkern der Schweiz untersagt, Bienen sowie Imkereiprodukte und -material aus Sizilien und Kalabrien einzuführen.
Diese Verordnung greift die von der Europäischen Kommission verfassten Schutzmassnahmen auf und untersagt die Einfuhr von Honigbienen und Hummeln aus den Schutzzonen Sizilien und Kalabrien.
Ebenfalls von diesem Einfuhrverbot betroffen sind gebrauchtes Imkereimaterial, nicht verarbeitete Imkerei-Nebenprodukte und Wabenhonig, der für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.
Die Schutzmassnahmen werden durch eine Anpassung der Tierseuchenverordnung verstärkt, deren Vernehmlassung eröffnet wurde. So kann bei einem Befall einer Schweizer Bienenhaltung mit dem kleinen Beutenkäfer entsprechend reagiert werden.
Darüber hinaus werden derzeit in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen zusätzliche frühzeitige Präventionsmassnahmen in die Wege geleitet.
Vorsichtsmassnahmen bei jeder Einfuhr
Jegliche Einfuhr von Bienen und Imkereiprodukten aus Kalabrien und Sizilien ist verboten. Da sich der Parasit schnell und unbemerkt verbreiten kann, sind die Schweizer Imker gebeten, bei jeder Einfuhr äusserst wachsam zu sein.
Wie bis anhin ist bei jeder Einfuhr von Honigbienen und/oder Hummeln aus EU-Mitgliedsstaaten eine amtliche Gesundheitsbescheinigung mitzuführen.
Gefürchteter Schädling
Der kleine Beutenkäfer ist ein gefürchteter Schädling für die Honigbienen- und Hummelvölker. Er vermehrt sich schnell: Bei günstigen Bedingungen können schon einige wenige Individuen bedeutende Schäden an einer Bienen- und Hummelpopulation anrichten.
Die ausgewachsenen Tiere und Larven ernähren sich von Honig und Pollen, vorzugsweise jedoch von der Brut. Ist ein Bienenstock oder Hummelnest einmal befallen, ist eine Schädlingsbeseitigung nicht mehr möglich.
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