Bundesrat lehnt Initiative zum Verbot von Tierversuchen ab

(13.12.2019) Der Bundesrat spricht sich gegen die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt (Tierversuchsverbotsinitiative)» aus.

Er hat die entsprechende Botschaft an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 ans Parlament überwiesen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Mensch und Tier in der Forschung bereits gut geschützt sind. Zudem würde das geforderte Importverbot die Schweizer Bevölkerung benachteiligen.

Schweiz Die Initiative wurde am 18. März 2019 eingereicht und fordert ein bedingungsloses Verbot von Tierversuchen sowie von Forschung am Menschen. Sie will auch ein Handels- bzw. Importverbot von sämtlichen Produkten, die ganz oder auch nur in Teilen unter Anwendung von Tierversuchen entwickelt wurden. 

Der Bundesrat teilt grundsätzlich das Anliegen der Initiantinnen und Initianten, Tierleid zu vermeiden und den Menschen in der Forschung zu schützen. Die Initiative geht dem Bundesrat aber zu weit. Er empfiehlt sie ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung.

Der Bundesrat erachtet das geltende Recht als ausreichend streng, um Mensch und Tier in der wissenschaftlichen Forschung gut zu schützen. 2008 wurden striktere Bestimmungen zu Tierversuchen eingeführt.

Zudem hat das Stimmvolk 2010 den Schutz des Menschen in der Forschung gestärkt und einem neuen Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen deutlich zugestimmt. Schliesslich trat 2014 das neue Humanforschungsgesetz in Kraft.

Förderung von Alternativen zu Tierversuchen

Der Bund fördert zudem seit vielen Jahren Alternativen zu Tierversuchen. Letztes Jahr wurde gemeinsam mit den Hochschulen und der pharmazeutischen Industrie ein Kompetenzzentrum gegründet, das die sogenannten 3R-Prinzipien (Replace, Reduce, Refine) stärken soll.

Diese haben zum Ziel, Tierversuche zu ersetzen, weniger Tierversuche durchzuführen und die Tiere bei den Versuchen weniger zu belasten.

Die Grundlagenforschung, die Prüfung von pharmazeutischen und chemischen Produkten zum Wohl von Mensch und Tier sowie die Forschung für den Schutz der Umwelt sind heute noch auf Tierversuche angewiesen. Auch der Einbezug von Personen ist notwendig, wenn menschliche Krankheiten erforscht werden.

Dabei ist gesetzlich festgelegt, dass Forschung an Mensch und Tier nur dann zulässig ist, wenn keine Alternativen existieren, zum Beispiel Computersimulationen oder Zellmodelle.

Folgen einer Annahme

Eine Annahme der Initiative hätte zur Folge, dass die Versorgung mit Medikamenten nur noch sehr beschränkt sichergestellt werden könnte. Die Schweizer Bevölkerung könnte zudem aufgrund des Importverbots nicht mehr von wissenschaftlichen Entwicklungen im Ausland profitieren.

Das würde neue Medikamente genauso betreffen, wie Pflanzenschutzmittel, Chemikalien oder Nahrungsergänzungsmittel, die mit Tierversuchen erforscht wurden.

Das weitgehende Import- und Handelsverbot ist zudem unvereinbar mit internationalen Verpflichtungen und Verträgen der Schweiz, etwa mit der EU. Es wäre nur sehr schwer umzusetzen und könnte negative Folgen für Gesundheit, Forschung und Wirtschaft in der Schweiz haben.



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