Definitiv keine staatliche Impfkampagne gegen Blauzungenkrankheit im Jahr 2011

(01.12.2010) Gegen die Blauzungenkrankheit braucht es 2011 keine staatliche Impfkampagne mehr. Dies haben die Kantonstierärztinnen und –tierärzte und das Bundesamt für Veterinärwesen BVET am 1.12.2010 an einer Konferenz in Bern entschieden.

Grund dafür sind die erfolgreichen Impfkampagnen 2008, 2009 und 2010, welche die Blauzungenkrankheit in der Schweiz weitgehend getilgt haben. Tierhaltende können jedoch über ihre Bestandestierärztin oder ihren Bestandestierarzt impfen – bei Tieren für den Export ist dies empfohlen.

Nach intensiven Impfkampagnen in der Europäischen Union EU und der Schweiz ist der Seuchenzug der Blauzungenkrankheit vom Typ 8 gestoppt.

In unseren Nachbarländern traten nur noch vereinzelt Fälle auf - im Vergleich zu mehreren Tausend in den Vorjahren. In der Schweiz konnte 2010 keine einzige Ansteckung nachgewiesen werden. Die gute Seuchenlage macht eine weitere obligatorische Impfkampagne im 2011 unnötig.

Ein Wiederaufflackern der Seuche ist dennoch nicht ausgeschlossen. Tierhaltende haben deshalb die Möglichkeit, ihre Tiere über die Bestandestierärztin oder den Bestandestierarzt zu impfen. Bei Tieren für den Export bringt die Impfung Erleichterungen und ist deshalb empfohlen.

Das „Merkblatt zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit im 2011" informiert über die Impfung. Bleibt festzustellen, dass die Ausfuhrbedingungen mit der Aktivität der krankheitsübetragenden Mücken (Vektoren) verknüpft sind. Nach dem Wintereinbruch beginnt heute die vektorfreie Periode.

Die Blauzungenkrankheit vom Typ 8 trat 2006 erstmals in Europa auf. In den folgenden Jahren breitete sich die Krankheit rasant in Belgien, Deutschland, Frankreich und anderen Ländern aus und erreichte Ende 2007 auch die Schweiz.

Zusammen mit den landwirtschaftlichen Organisationen startete der Veterinärdienst 2008 flächendeckende Impfungen von Rindern, Schafen und Ziegen. Mit diesem raschen und konsequenten Vorgehen wurde das Ziel erreicht, die Krankheit innert dreier Jahre weitgehend zu tilgen - in der Schweiz wie auch der EU. Grössere Schäden in der Schweizer Landwirtschaft konnten vermieden werden.

Künftige Seuchenzüge der Blauzungenkrankheit können jederzeit wieder auftreten. Auch in der Schweiz sind weiterhin Fälle möglich. Eine staatlich koordinierte Vorbeugung und Bekämpfung der Blauzungenkrankheit kann deshalb in den kommenden Jahren erneut nötig werden.

Das Merkblatt, einen Bericht zur Seuchenlage und weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie unter www.bluetongue.ch

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