Augen auf beim Hundekauf: Broschüre warnt vor voreiligem Hundekauf

(11.02.2016) Die neue Informationskampagne ist eine gemeinsame Massnahme des BLV und des STS zur Bekämpfung von illegalen Hundeimporten in die Schweiz

Den Auftakt zur Kampagne, die das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen gemeinsam mit dem Schweizer Tierschutz STS lanciert, macht die Publikation der Broschüre „Augen auf beim Hundekauf“.

Im Internet finden sich tausende verlockende Inserate, wenn es um den Kauf eines Hundes geht. Angeboten werden zumeist Welpen mit unklarer Herkunft, aber auch ehemalige Strassenhunde aus diversen Ländern. In der Zwischenzeit kommt fast jeder zweite Hund aus dem Ausland. Dagegen ist nichts einzuwenden, soweit die Hunde aus guten Zuchten oder seriös betriebenen Tierheimen stammen.

Das Problem: Der europaweite Handel mit Hunden ist meist illegal und fast immer mit grossem Tierleid verbunden. Häufig werden viel zu junge Welpen ohne oder mit gefälschten Dokumenten auf Parkplätzen aus dem Kofferraum heraus an ihre neuen Besitzer übergeben.

Viele dieser Welpen, die meist aus Massenproduktionen mit qualvollen Bedingungen stammen und immer öfter mit falschen Altersangaben gehandelt werden, sind durch lange Reisen bereits bei der Übergabe stark geschwächt oder sogar krank. Nicht selten enden Käufe dieser Art mit dem frühzeitigen Tod des Hundes.

Obwohl Tierschutzorganisationen, Medien und Behörden vom unsäglichen Tierleid berichten und eindringlich davor warnen, unbekannten Anbietern Hunde abzukaufen, passieren gemäss ANIS-Statistik 2014 wöchentlich durchschnittlich 440 Hunde die Landesgrenzen, wovon mindestens ein Teil aus Welpen-Fabriken stammt.

Eine neue, umfangreiche Recherche des Schweizer Tierschutz STS zeigt die kriminellen Strukturen hinter der Massenproduktion von Welpen und dem internationalen Handel mit Hunden auf.

Hundekauf im Internet birgt hohe Risiken

Der Kauf von Hunden mit unklarer Herkunft birgt hohe Risiken. Tollwut beispielsweise, eine auf den Menschen übertragbare Krankheit, verläuft ohne Behandlung für Mensch und Tier immer tödlich. Andere Erkrankungen können schnell teure Behandlungen notwendig machen.

Beim Import eines Hundes sind auch aus diesem Grund zwingend die Einfuhrbedingungen zu erfüllen. Dazu gehört ein Heimtierausweis, eine Kennzeichnung in Form eines Mikrochips und eine gültige Tollwutimpfung. Ausserdem muss jeder Hund beim Import am Zoll angemeldet und die Mehrwertsteuer entrichtet werden.

Ein Hundekauf darf kein Spontanentscheid sein

Die gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz, die dazu beitragen, illegale Importe von Hunden einzuschränken, reichen alleine nicht aus, um das Problem zu lösen. Gefordert sind insbesondere die künftigen Hundebesitzer.

Sie können durch eine informierte und seriöse Auswahl eines Hundes bzw. eines Verkäufers dazu beitragen, dass weniger Welpen unter tierschutzwidrigen Bedingungen produziert und Strassenhunde nicht aus reiner Gewinnsucht quer durch Europa transportiert werden.

Die neue Informationskampagne ist eine gemeinsame Massnahme des BLV und des STS zur Bekämpfung von illegalen Hundeimporten in die Schweiz. Erarbeitet wurde die Kampagne auf Empfehlung einer Arbeitsgruppe bestehend aus kantonalen Vertretern, der Oberzolldirektion, dem STS und dem BLV. Das BLV hat die Arbeitsgruppe im Nachgang auf eine Interpellation von Nationalrätin Maya Graf im Mai 2014 eingesetzt.

Neben der vorliegenden Broschüre wurde neu eine Webseite (www.hundekauf.ch) aufgeschaltet, die viele hilfreiche Informationen für interessierte Käuferinnen und Käufer beinhaltet. In den kommenden Wochen machen zudem Banner auf Online-Verkaufsplattformen mit Tierinseraten und ein Informationsstand auf der Messe „Hund“ in Winterthur auf das Problem aufmerksam.

„Wir sind überzeugt, dass der illegale Hundeimport eingeschränkt werden kann, wenn der Bund, der STS und die Kantone weiter eng zusammenarbeiten“, zeigen sich Kaspar Jörger, Leiter der Abteilung Tierschutz beim BLV, und STS-Präsident Heinz Lienhard überzeugt.



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