Hormone in Importfleisch

() Das Bundesamt für Veterinärwesen hat im Jahr 1999 vermehrt Fleischproben aus dem Ausland auf Rückstände von Substanzen untersucht, welche in der Schweiz als Wachstumsförderer verboten sind.

In insgesamt fünf von 216 Proben wurden unzulässige Mengen solcher Substanzen festgestellt. Bei drei Proben aus den Niederlanden wurde der Grenzwert für Clenbuterol überschritten und zwei Proben aus den USA enthielten Rückstände von Diethylstilbestrol, für welches Nulltoleranz gilt.

Die betroffenen Lieferanten sind von der Liste der zugelassenen Betriebe gestrichen oder besonderen Auflagen unterworfen worden. Im selben Zeitraum durchgeführte Untersuchungen an Schweizer Fleisch gaben zu keinen Beanstandungen Anlass.

Im Zusammenhang mit der Diskussion zwischen der EU und den USA um Fleisch von hormonbehandelten Tieren hat das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) vermehrt Rückstandsuntersuchungen bei der Einfuhr durchgeführt.

Untersucht wurden Fleischproben von 21 Lieferanten aus den USA, Südafrika, Namibia, Uruguay, Brasilien, Frankreich, Italien und den Niederlanden. Zwei Proben aus den USA erwiesen sich positiv bezüglich des synthetischen Hormons Diethylstilbestrol (DES), für welches die Nulltoleranz gilt (das BVET hat darüber am 13. Juli 1999 mit einer Pressemitteilung informiert).

In drei Kalbfleischproben aus den Niederlanden wurde der Grenzwert für Clenbuterol, ein sogenannter Beta-Agonist, überschritten. Die in der Schweiz angewendeten sehr empfindlichen Methoden der Analytik wiesen in insgesamt 70 von 216 Proben Spuren von Substanzen nach, welche hier zu Lande als Wachstumsförderer verboten sind.

Ausser in den namentlich erwähnten Fällen lag die Menge jedoch 4-200fach unter den vom Bundesamt für Gesundheit festgelegten Toleranzwerten und damit auch weit unter jenen Mengen, bei welchen ein negativer Einfluss auf die Gesundheit des Menschen befürchtet werden muss.

In Fällen wo die geltenden Bestimmungen verletzt werden, erlaubt die schweizerische Gesetzgebung ein rasches und flexibles Vorgehen: Lieferanten, deren Sendungen nicht den Vorschriften entsprechen, werden entweder von der Liste zugelassener Lieferanten gestrichen oder besonderen Auflagen unterworfen.

Regelmässig werden auch in Schweizer Schlachthöfen Kontrollen durchgeführt. Im vergangenen Jahr kam es zu keinen Beanstandungen.

Der ausführliche Bericht zum Untersuchungsprogramm in der Schweiz wird im kommenden März in den Mitteilungen des Bundesamtes für Veterinärwesen publiziert.

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