Ausbruch von Geflügelpest in Italien
Die italienischen Behörden haben dem internationalen Tierseuchenamt mehrere Ausbrüche von Klassischer Geflügelpest (Aviäre Influenza) in neun oberitalienischen Provinzen gemeldet.
Weil diese für Geflügel hochansteckende Seuche unsere Bestände gefährden könnte, hat das Bundesamt für Veterinärwesen die Einfuhr von lebendem Geflügel, Geflügelfleisch und weiteren Erzeugnissen aus Italien ab sofort untersagt und Sendungen an der Grenze zurückgewiesen.
Die Klassische Geflügelpest stellt für den Menschen keine Gefahr dar. Insbesondere hat der in Italien festgestellte Typ H7N1 keinen Bezug zu der im November 1997 in Hongkong aufgetretenen "Vogelgrippe".
Aviäre Influenza ist eine hochansteckende Viruskrankheit des Geflügels und anderer Vogelarten; der Erreger gehört zu den Influenzaviren der Gruppe A. Wasservögel, welche infiziert sein können, ohne Krankheitserscheinungen zu zeigen, stellen ein Virusreservoir dar. Der letzte Fall von Klassischer Geflügelpest in der Schweiz ist 1930 aufgetreten.
Die Klassische Geflügelpest kann in betroffenen Geflügelbeständen sehr hohe Verluste verursachen; sie äussert sich bei den befallenen Tieren durch Atemwegsprobleme mit Todesfolge und eine verminderte Legeleistung. Gemäss den vorliegenden Informationen der italienischen Behörden an das internationale Tierseuchenamt OIE, Paris, soll die Krankheit bereits im Dezember aufgetreten sein und mittlerweile mehr als 120 Bestände erfasst haben.
Über die Zahl der betroffenen Tiere, die getroffenen Massnahmen und über die Sperrgebiete liegen noch keine Informationen vor. Das Bundesamt hat unverzüglich mit Italien Kontakt aufgenommen und verfolgt die Entwicklung aufmerksam. Als sichernde Massnahme wurden heute alle Einfuhrbewilligungen für lebendes Geflügel, Geflügelfleisch und andere Erzeugnisse sistiert. Die betroffenen Importeure wurden informiert.