Nationales Früherkennungs-Programm zur Afrikanischen Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Europa weiter aus. Eine Einschleppung in die Schweiz ist nicht auszuschliessen. Um eine mögliche Ansteckung von heimischen Wildschweinen rasch zu erkennen und eine Ausbreitung in der Wildschweinepopulation zu verhindern, wurde ein nationales Früherkennungsprogramm erarbeitet.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) betrifft inzwischen auch mehrere EU-Länder. Mit dem erstmaligen Nachweis von ASP bei Wildschweinen in Tschechien hat das Virus im Sommer 2017 einen Sprung nach Westen gemacht.
Die ASP bedroht nicht nur Wildschweine. Sie kann auch auf Hausschweine übertragen werden und könnte so ein Risiko für die gesamte Schweinepopulation in der Schweiz darstellen. Für den Menschen ist die ASP ungefährlich.
Nationales Früherkennungsprogramm
Um eine Ausbreitung in der Wildschweinepopulation zu verhindern, ist es wichtig, eine mögliche Ansteckung von Wildschweinen mit ASP frühzeitig zu erkennen.
Deshalb hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und weiteren Experten ein nationales Früherkennungsprogramm für ASP bei Wildschweinen erarbeitet.
Das BLV hat das Programm am 28. März 2018 an einer Informationsveranstaltung in Bern den involvierten Kreisen vorgestellt. Es soll in den nächsten Tagen starten.
Das Mitwirken von Jägerschaft und Wildhut ist bei der Umsetzung des Programms zentral. Sie sind aufgerufen, sämtliche tot aufgefundenen Wildschweine sowie Abschüsse von kranken Tieren und Unfallwild dem zuständigen kantonalen Veterinärdienst zu melden.
Die Wildschweinkadaver werden nach den Anweisungen des zuständigen kantonalen Veterinäramtes auf ASP untersucht.
Für die Früherkennung bei Hausschweinen ist es wichtig, dass Tierhalterinnen und -halter die Anzeichen der Krankheit kennen, ihre Tiere gut beobachten und bei Auffälligkeiten rasch die Tierärztin oder den Tierarzt beiziehen.
Prävention ist zentral
Um eine Einschleppung von ASP in die Schweiz zu verhindern, braucht es die Mithilfe aller.
Derzeit stellen mitgebrachte kontaminierte Schweinefleischprodukte aus ASP-betroffenen Gebieten die grösste Gefahr dar. Deshalb wird davon abgeraten, Reiseproviant wie Fleisch- und Wurstwaren aus den betroffenen EU-Mitgliedstaaten Tschechien, Rumänien, Polen, Estland, Lettland und Litauen mitzunehmen.
Gänzlich untersagt ist die Einfuhr von Fleisch- und Wurstwaren im Reiseverkehr aus den betroffenen Drittstaaten wie der Ukraine, Moldova, Russland und Belarus. Denn eine Ansteckung kann erfolgen, wenn Wildschweine solche weggeworfenen Speisereste fressen oder diese illegal an Hausschweine verfüttert werden.
Für die von ASP betroffenen EU-Mitgliedstaaten gibt es bei der Ausfuhr von Schweinen und deren Produkten Einschränkungen. Analog dazu gilt in der Schweiz die Verordnung des BLV, welche die Einfuhr von Schweinen und Wildschweinen sowie deren Produkten einschränkt.
Zur Sensibilisierung hat das BLV diverses Informationsmaterial zum Thema ASP erarbeitet. Damit wurden unter anderem die Jägerschaft und die Schweinehalter sowie Zoll- und Grenzstellen der Schweiz bedient. Das Informationsmaterial kann auch auf der Webseite des BLV (www.blv.admin.ch ) kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden.
Laufende Lagebeurteilung
Das BLV verfolgt die internationale Tierseuchenlage aufmerksam und informiert regelmässig via «Radar Bulletin».
Darin publiziert das BLV Informationen zur Tierseuchenlage im Ausland und beurteilt die Gefahren für die Schweiz. Auch die ASP-Situation wird dort laufend aktualisiert.