Erzeugnisse aus illegaler Fischerei sollen verboten werden

(09.02.2015) Um einen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der weltweiten Fischbestände zu leisten, wird derzeit auf der Grundlage des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten eine neue Verordnung ausgearbeitet. Erzeugnisse aus illegaler Fischerei sollen nicht mehr in die Schweiz eingeführt werden dürfen.

Die Anhörung interessierter Kreise zum Entwurf der neuen Verordnung läuft bis zum 30. April 2015.

Diese Verordnung soll die Anliegen der Motion «Keine Erzeugnisse aus illegaler Fischerei auf dem Schweizer Absatzmarkt» umsetzen, die der Bundesrat angenommen hat. Mit der neuen Verordnung kann die Schweiz eine Lücke schliessen. Die Europäische Union untersagt die Einfuhr von Erzeugnissen aus illegaler, nicht gemeldeter oder nicht regulierter Fischerei (IUU-Fischerei) bereits seit 2010.

Die geplanten Massnahmen sind notwendig, um die Fischereiressourcen dauerhaft zu erhalten. Heute sind mehrere Fischarten durch Übernutzung bedroht, was zum Zusammenbruch der Bestände führen kann.

Darum haben einige Länder bereits Fangquoten, Schonzeiten oder Schutzzonen festgesetzt.

Die Einfuhrländer solch illegaler Fischereierzeugnisse spielen ebenfalls eine wichtige Rolle, da sie den Handel dieser Produkte verhindern können.



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