Erzeugnisse aus illegaler Fischerei sind ab 1. März 2017 verboten

(23.04.2016) Künftig dürfen nur noch Meeresfischereierzeugnisse in die Schweiz eingeführt werden, deren rechtmässige Herkunft gewährleistet ist. Der Bundesrat setzt das Inkrafttreten einer neuen Verordnung, die zu einer nachhaltigen Nutzung der weltweiten Fischbestände beitragen soll, am 1. März 2017 in Kraft.

Mit der Verordnung wird die vom Parlament angenommene Motion «Keine Erzeugnisse aus illegaler Fischerei auf dem Schweizer Absatzmarkt» (09.3614) erfüllt. In der Europäischen Union ist die Einfuhr von Erzeugnissen aus illegaler, nicht gemeldeter oder nicht regulierter Fischerei bereits seit 2010 verboten.

In Zukunft können Meeresfischereierzeugnisse nur dann gewerbsmässig eingeführt werden, wenn sie rechtmässiger Herkunft sind und dies mit den erforderlichen Begleitdokumenten belegt wird. Sendungen aus Staaten mit einer effektiven behördlichen Überwachung der Fischerei können weiterhin kontroll- und gebührenfrei in die Schweiz eingeführt werden.

Zurzeit gehören die Mitgliedstaaten der EU und der EFTA sowie bspw. die USA, Kanada und Australien zu diesem Kreis. Rund 85 bis 90 Prozent der eingeführten Fischereierzeugnisse stammen aus diesen Ländern.

Mit diesen Massnahmen soll ein Beitrag zur dauerhaften Erhaltung der Fischereiressourcen geleistet werden. Heute besteht bei mehreren Fischarten die Gefahr einer Überfischung und somit eines Zusammenbruchs der Bestände. Mit der Unterbindung des Handels mit illegalen Fischereierzeugnissen können die Einfuhrländer massgeblich zum Schutz der Fischbestände beitragen.


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