Das BLV ergreift Massnahmen gegen die Einschleppung der Geflügelpest in die Schweiz
(11.11.2014) Nach Bekanntwerden eines Ausbruchs der hochansteckenden Geflügelpest in einer Trutenhaltung in Norddeutschland ergreift das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Massnahmen, um eine Einschleppung des zum ersten Mal in Europa nachgewiesenen Virus (H5N8) zu verhindern.
Diese Massnahmen haben den Schutz der Schweizer Geflügelbestände zum Ziel.
Das BLV stuft das Risiko einer Verbreitung der Krankheit in den Schweizer Geflügelbeständen als klein ein, da seit dem 1.August 2014 kein lebendes Geflügel aus der betroffenen Region eingeführt worden ist.
Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse spielen als Vektoren für eine Übertragung eine untergeordnete Rolle. Trotz des kleinen Verbreitungsrisikos hat das BLV beschlossen, eine Verordnung zu erlassen, um allfällige Warenlose, die sich bereits in der Schweiz befinden und nicht den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen, beschlagnahmen zu können beziehungsweise um nichtkonforme Warenlose bereits an der Grenze stoppen zu können.
Die Geflügelpest (aviäre Influenza) ist eine virale Infektionskrankheit, die alle Vögel einschliesslich Geflügel befallen kann.
Die hochansteckende Form der Krankheit hat bei den meisten Geflügelarten eine hohe Sterberate zur Folge. Alle dringlichen und erforderlichen Massnahmen wurden gemäss den europäischen gesundheitspolizeilichen Weisungen für hochansteckende Tierseuchen von den deutschen Behörden ergriffen.
Bis heute ist keine Übertragung von Erregern des Stamms H5N8 auf den Menschen bekannt.
Die Verordnung tritt am 12. November 2014 in Kraft.