Einfuhr von Tierarzneimitteln durch Tierärztinnen und Tierärzte wird vereinfacht

(26.03.2021) Die Versorgung mit Tierarzneimitteln und die Sicherheit von Lebensmitteln soll verbessert werden. Deshalb wird die Einfuhr von Tierarzneimitteln durch Tierärztinnen und Tierärzte vereinfacht.

Ausserdem soll der Antibiotikaverbrauch gesenkt und die Bildung von Antibiotikaresistenzen reduziert werden.

Schweiz Das Eidgenössische Departement des Innern EDI hat heute die Vernehmlassung zur Anpassung der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) eröffnet. Sie dauert bis am 9. Juli 2021.

Um kranke Tiere behandeln zu können, braucht es genügend Tierarzneimittel. Dies ist zunehmend schwierig, weil die Auswahl an Tierarzneimitteln immer kleiner wird. Tierarzneimittel werden fast ausschliesslich im Ausland hergestellt. Neu braucht es für eingeführte Tierarzneimittel durch Tierärzte keine Sonderbewilligung durch Swissmedic mehr.

Für die Einfuhr aus Ländern mit vergleichbarer Tierarzneimittelkontrolle reicht eine Meldung ans BLV aus, von einigen Ausnahmen abgesehen. Die Voraussetzungen für eine Einfuhr bleiben jedoch gleich, sodass die Arzneimittel -und Lebensmittelsicherheit gewährleistet bleiben.

Vergleich von Antibiotikaverbrauch ermöglichen

Das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (IS ABV) ist seit dem 1. Januar 2019 in Betrieb. Tierärzte und Tierärztinnen erfassen darin alle Antibiotika, die sie verschreiben.

Die Auswertung dieser Daten wird es ermöglichen, den Verbrauch von Antibiotika zwischen verschiedenen Tierhaltungen und Tierarztpraxen zu vergleichen. In der TAMV werden nun die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um wenn nötig Massnahmen zu ergreifen, die den Antibiotikaverbrauch senken.

Für die Therapie von bakteriellen Krankheiten sind nicht alle Antibiotika gleich gut geeignet. Einige Produkte werden für die Behandlung von schwerwiegenden Krankheiten beim Men-schen reserviert. Deshalb ist es wichtig, dass diejenigen Antibiotika, die bei leichteren Krank-heiten wirken, auch verfügbar sind.

Nur mit der richtigen Auswahl und einem möglichst gerin-gen Einsatz von Antibiotika kann die Bildung von Resistenzen gegen Antibiotika eingedämmt werden. Der Einsatz von ungeeigneten Antibiotika – sowie ein übermässiger Verbrauch – kann die Bildung von Resistenzen begünstigen. So wirken die Antibiotika immer schlechter oder schliesslich gar nicht mehr.   

Mit der Revision werden zudem neue Vorschriften zu Tierarzneimitteln für Bienen und für andere Insekten aufgenommen. Diese dienen der Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit. Schliesslich werden eine Reihe von Aktualisierungen, Präzisierungen und Vereinfachungen vorgenommen, die Rückmeldungen aus dem Vollzug und der Tierärzteschaft aufnehmen.


Weitere Meldungen

GST

GST-Stellungnahme zur Teilrevision Tierarzneimittelverordnung TAMV

Die GST begrüsst, dass mit der Revision der Tierarzneimittelverordnung TAMV die Rolle der Tierärzteschaft mit ihrer fundierten Grundausbildung sowie Weiterbildung gestärkt wird und dass die Bestrebungen zur Reduktion von Antibiotikaresistenzen unterstützt werden sollen
Weiterlesen