Anhörung zur Verordnung über die Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten
(07.07.2012) Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) eröffnet die Anhörung zur Verordnung über die Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten. Mit der neuen Verordnung schafft der Bundesrat eine Deklarationspflicht für Pelze und Pelzprodukte.
Dadurch erhält die Konsumentenschaft Klarheit über die Tierart, die Herkunft und die Haltungsform der Tiere.
Die vom Parlament überwiesene Motion Moser (08.3675) beauftragte den Bundesrat, die Rechtsgrundlagen derart zu ändern, dass eine Deklarationspflicht für Pelze und deren Produkte geschaffen wird. Die Konsumentenschaft soll dadurch Klarheit über die Haltungsform, die Herkunft sowie die Tierart erhalten. Die Deklarationspflicht wird gestützt auf das Konsumenteninformationsgesetz (KIG) umgesetzt.
Die neue Verordnung regelt die Deklarationspflichten und die Kontrolle der Deklaration für Pelze und Pelzprodukte und verpflichtet jede Person, die Pelze oder Pelzprodukte an Konsumentinnen und Konsumenten abgibt, den wissenschaftlichen und den zoologischen Namen der Wildtierart anzugeben, von der das Fell stammt. Zudem muss die Herkunft und die Gewinnungsart des Fells deklariert werden.
Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) wird beauftragt, Kontrollen zur Umsetzung dieser Deklarationspflicht durchzuführen. Der Bundesrat kann für den Vollzug der Vorschriften weiter die betroffenen Organisationen der Wirtschaft und der Konsumenten beiziehen.
Die Anhörung läuft vom 5. Juli bis zum 24. September 2012. Die Anhörungsunterlagen sind auf der Internetseite des BVET www.bvet.admin.ch /Aktuell / Laufende Vernehmlassungen und Anhörungen einsehbar.
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