Zeitgemässes Informationssystem für den Datenaustausch im öffentlichen Veterinärwesen
(10.06.2014) Die kantonalen und nationalen Veterinär-Behörden müssen auf ein sicheres gemeinsames Informationssystem zugreifen können, damit Tiergesundheit, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit gewährleistet sind. Der Bundesrat hat die Verordnung über die Informationssysteme für den öffentlichen Veterinärdienst modernisiert.
Für die Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit, des Tierschutzes und der Tiergesundheit sind auf Stufe Bund und auf Stufe Kantone über 60 verschiedene Dienststellen verantwortlich: Landwirtschaftsämter, Veterinärdienste, Laboratorien und Lebensmittelkontrollstellen.
Sie überwachen gemeinsam die Sicherheit aller Produktionsstufen entlang der Lebensmittelkette - vom Stall bis auf den Teller. Diese Dienststellen vernetzen sich in einem leistungsfähigen Daten-System, welches in der aktualisierten ISVet-Verordnung geregelt ist.
Gegenstand der revidierten Verordnung sind das Informationssystem für Vollzugsdaten des öffentlichen Veterinärdienstes (ASAN) und das Informationssystem für Labordaten (ALIS).
Beide werden vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) betrieben und sind Subsysteme des gemeinsamen zentralen Informationssystems entlang der Lebensmittelkette.
Der Inhalt der Informationssysteme beschränkt sich auf Daten, die zur Erfüllung der Aufgaben von Bund und Kantonen in den Bereichen Tierseuchen, Tierschutz und Lebensmittelhygiene erforderlich sind.
Die Systeme können zum Beispiel für Kontrollen der Lebensmittelsicherheit in der Primärproduktion, für Bewilligungen und Kontrollen von Tierhaltungen nach Tierseuchenrecht und für die Übermittlung von Seuchenmeldungen genutzt werden.
Welche Informationen in diesen Systemen erfasst werden müssen, ist in verschiedenen Verordnungen festgehalten. Diese müssen angepasst werden.
Das Informationssystem für Vollzugsdaten des öffentlichen Veterinärdienstes (ASAN) dient zusätzlich der Abwicklung von Vollzugsprozessen sowie der Geschäftsverwaltung der Kantone, z.B. für Statistiken und für die Verwaltung von Pendenzen.
Es ermöglicht schon heute die Kontrolle der Prozesse und dient als Führungsinstrument der Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte.
Die neue Verordnung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.