
Der Bundesrat will die Antibiotikaresistenzen eindämmen und die Versorgung mit Tierarzneimitteln verbessern
Der Bundesrat hat am 3. Juni 2022 die Anpassung der Tierarzneimittelverordnung verabschiedet. Diese zielt darauf ab, den sachgemässen Einsatz von Antibiotika in der Veterinärmedizin zu verbessern sowie die Versorgung mit Tierarzneimitteln sicherzustellen.
Antibiotikaresistenzen nehmen weltweit zu und sind eine der grössten Herausforderungen für die Gesundheit von Mensch und Tier. Es ist daher zentral, dem Einsatz von ungeeigneten Antibiotika sowie dem übermässigen Verbrauch von Antibiotika wirksam zu begegnen.
Das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (IS ABV) ist seit 2019 in Betrieb. Tierärztinnen und Tierärzte erfassen darin alle Antibiotika, die sie verschreiben. Die Auswertung dieser Daten ermöglicht es, den Antibiotikaverbrauch in Tierhaltungen und in Tierarztpraxen zu vergleichen.
Mit der Anpassung der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) werden nun die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit nötigenfalls wirksame und verhältnismässige Massnahmen zur Senkung des Antibiotikaverbrauchs bei Tieren ergriffen werden können. Die Massnahmen richten sich sowohl an die Tierärzteschaft wie auch die Tierhaltenden.
Sie fokussieren auf die Information über die Höhe des jeweiligen Antibiotikaverbrauchs im Vergleich zum Durchschnitt, die genaue Ursachenklärung eines erhöhten Verbrauchs, die gezielte Weiterbildung sowie die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der Tierärzteschaft und den Tierhaltenden.
Versorgung mit Tierarzneimitteln sicherstellen
Damit kranke Tiere therapiert werden können, müssen genügend geeignete Tierarzneimittel zur Verfügung stehen. Dies ist zunehmend schwierig, da die Auswahl an Tierarzneimitteln stetig zurückgeht und diese fast ausschliesslich im Ausland hergestellt werden.
Die Anpassung der Verordnung vereinfacht für die Tierärztinnen und Tierärzte den Bezug von Medikamenten aus dem Ausland. Neu brauchen sie dafür keine Sonderbewilligung von Swissmedic mehr.
Bei Ländern mit vergleichbarer Tierarzneimittelkontrolle reicht meist eine elektronische Meldung ans Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen aus. Die Einfuhrvoraussetzungen bleiben jedoch gleich, sodass die Arzneimittel- und Lebensmittelsicherheit gewährleistet bleiben.
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