Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
(08.05.2013) Das neue Amt, das ab 2014 das heutige Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) und die Abteilung Lebensmittelsicherheit im Bundesamt für Gesundheit (BAG) vereint, heisst Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Der Bundesrat entschied sich für diesen Namen, denn er deckt alle wichtigen Aufgaben des neuen Amtes ab.
Das heutige BVET und die Abteilung Lebensmittelsicherheit im BAG werden 2014 in einem Bundesamt vereint. Dank der neuen Organisation können zahlreiche Schnittstellen eliminiert, aber auch der Vollzug des Lebensmittelgesetzes in den Kantonen und die Aufsicht des Bundes im Bereich der Lebensmittelsicherheit vereinfacht werden.
Der Bundesrat hat nun die Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement des Innern (OV-EDI) diesbezüglich angepasst und den Namen für das neue Bundesamt festgelegt. Der Name ist aussagekräftig und selbsterklärend und deckt alle wichtigen Aufgaben des Amtes ab.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten des neuen Amtes
Zum Aufgabenbereich des BLV gehören neben der Lebensmittelsicherheit die Ernährung die Tiergesundheit, der Tierschutz und der Artenschutz im internationalen Handel.
Die Verantwortlichkeiten umfassen insbesondere die Rechtsetzung und den Bundesvollzug der Gesetzgebung, die Aufsicht, und Koordination des kantonalen Vollzugs, die Risikoabschätzung und das Monitoring als Instrument der Wirkungsmessung, die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern sowie aktives Krisenmanagement.
Die Änderung der OV-EDI hat keine unmittelbaren finanziellen oder personellen Auswirkungen auf Bund und Kantone
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