Buchstabenseuche IBR: Mindestens ein weiterer Betrieb betroffen

() Wie in der Medienmitteilung des BVET vom 13.9.2002 mitgeteilt, sind in Kühen des Bündner Betriebes, bei dem in den letzten Wochen Anaplasmose ausgebrochen war, auch Antikörper gegen die Buchstabenseuche IBR gefunden worden.

Inzwischen wurden Proben der Betriebe, die mit dem betroffenen Bestand bei Chur in Kontakt waren, untersucht. Es liegen Laborergebnisse von 159 untersuchten Proben von 47 Betrieben vor.

Dabei wurden bei einem Tier Antikörper gegen das IBR Virus gefunden. Die Testresultate von 11 Proben waren nicht interpretierbar, diese müssen nachuntersucht werden. Der Rest der Proben war negativ.

Der Betrieb mit dem positiven IBR-Tier wird mit einer Sperre 1. Grades belegt. Das bedeutet, dass die Tiere dieses Betriebes keinen Kontakt mit Tieren anderer Bestände haben dürfen. Es dürfen keine Tiere den Hof verlassen und keine hineingelangen.

Wenn sich die Laborergebnisse bestätigen, muss das betroffene Tiere getötet werden.

Die Betriebe, aus denen die Tiere stammen, deren Testergebnisse nicht interpretierbar war, werden vorsorglich gesperrt, bis die Nachuntersuchungen abgeschlossen sind.

www.bvet.admin.ch


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