Schweizerischer Bundesrat beschliesst Schaffung eines Bienengesundheitsdienstes
Der Bund will zusammen mit den Imkerorganisationen und den Kantonen die Gesundheit der Honigbienen fördern und die Zahl der Seuchenfälle senken.
Mit der Verabschiedung der Verordnung über die Unterstützung des Bienengesund-heitsdienstes hat der Bundesrat die rechtliche Grundlage für einen nationalen Bienengesundheitsdienst geschaffen und dessen Aufgaben definiert.
Gleichzeitig hat er die Finanzierung geregelt: Branche, Kantone und Bund teilen sich die Kosten.
Bienenkrankheiten sind ein grosses Problem in der heutigen Imkerei. Die vor rund 25 Jahren in die Schweiz eingeschleppte Varroa-Milbe und die durch diese Parasiten übertragenen Viren werden als Hauptursachen für das Bienensterben genannt. Auch die Sauerbrut, eine bakterielle Erkrankung, verursacht jährlich massive Verluste.
Um eine nachhaltige Prävention und eine effiziente Bekämpfung der Bienenkrankheiten zu gewährleisten, sind umfassendes Fachwissen und Gesundheitskonzepte erforderlich.
Der nationale Bienengesundheitsdienst (BGD) soll dazu beitragen, die Bienengesundheit nachhaltig zu fördern und damit die Zahl der Seuchenfälle mittelfristig zu senken. Dies soll vor allem durch verstärkte Krankheitsprävention und Ausbildung erreicht werden.
Im Weiteren soll der BGD die für die Förderung der Bienengesundheit wichtige Schnittstelle zwischen Forschung, staatlicher Bienenseuchenbekämpfung und Imkerschaft stärken.
Zu den Aufgaben des BGD gehören die Beratung sowie die Aus- und Weiterbildung der Imkervereine, der Imkerinnen und Imker, die Unterstützung der kantonalen Vollzugsbehörden, die Erarbeitung eines Gesundheitskonzeptes und die Überwachung der Bienengesundheit.
Indem Imkerinnen und Imker über den korrekten Einsatz von Tierarzneimitteln und anderen Hilfsstoffen aufgeklärt werden, wird indirekt auch die Herstellung von einwandfreiem Schweizer Honig gefördert.
Der neue Bienengesundheitsdienst ist eine Selbsthilfeorganisation der Imkerbranche mit eigener Rechtspersönlichkeit und steht unter der Aufsicht des Bundesamts für Veterinärwesen (BVET). Mitglieder sind Imkervereine sowie Imkerinnen und Imker.
Finanziert wird der BGD durch Mitgliederbeiträge, durch Vergütungen für besondere Dienstleistungen, durch eine Finanzhilfe des Bundes und eine gleich hohe Beteiligung der Kantone sowie durch weitere öffentliche oder private Beiträge. Dabei übernimmt die Imkerbranche mindestens 20 Prozent der anfallenden Kosten.
Der Bundesbeitrag sowie der Beitrag der Kantone soll maximal je 40 Prozent betragen.
Die Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Sie hat eine Geltungsdauer von acht Jahren, danach wird überprüft, ob und in welchem Rahmen der Dienst weitergeführt werden soll.
Die Idee eines Bienengesundheitsdienstes geht zurück auf einen Bericht des Bundesrats zur Motion Gadient (04.3733). Eine in diesem Zusammenhang beauftragte Arbeitsgruppe hat ein Konzept für die Bienenförderung in der Schweiz erarbeitet und die Schaffung eines Bienengesundheitsdienstes vorgeschlagen.
Tiergesundheitsdienste existieren unter anderem bereits für Kleinwiederkäuer (Beratungs- und Gesundheitsdienstes für Kleinwiederkäuer; BGK) und für die Schweine (Schweinegesundheitsdienst; SGD). Auch diese werden durch Finanzhilfen des Bundes und der Kantone unterstützt.
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