BSE-Risiko: Verbot von Tiermehl in Futtermitteln

() Das Bundesamt für Veterinärwesen schlägt dem Bundesrat ein Verbot für die Verwendung von Mehlen tierischer Herkunft sowie einiger spezifischer Fettarten in Futtermitteln vor.

Anlass dazu sind BSE Fälle bei Kühen, welche nach den im Mai 1996 verschärften Massnahmen im Bereich Futtermittel geboren wurden sowie wissenschaftliche Hinweise. Die neuen Massnahmen sollen die Ausrottung der Tierseuche BSE vorantreiben. Zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten drängen sich keine zusätzlichen Massnahmen auf.

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat zusammen mit Fachleuten und den betroffenen Kreisen eine Lagebeurteilung zur BSE vorgenommen. Aufgrund der Konsultationen sind die Beteiligten zum Schluss gekommen, dass als zusätzliche Vorsorgemassnahme der Einsatz von Mehlen tierischer Herkunft bei der Fütterung aller Nutztiere zu verbieten sei.

Das Verbot soll auch die sogenannten Extraktionsfette umfassen, welche bei der Verarbeitung von tierischen Abfällen für technische Zwecke sowie als Futterzusatz gewonnen werden. Ziel der Massnahmen ist es, die Ausrottung der Tierseuche BSE voranzutreiben.

Dazu wird das BVET dem Bundesrat eine entsprechende Änderung der Tierseuchenverordnung vorschlagen. Die Einzelheiten der praktischen Umsetzung und die Konsequenzen der neuen Massnahmen müssen mit Experten und betroffenen Kreisen noch erarbeitet werden.

Es gilt unter anderem, Fragen im Zusammenhang mit dem Zeitpunkt der Einführung, dem Import und der Finanzierung zu klären.

www.bvet.admin.ch


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