BSE bei einer alten Kuh im Kanton Bern
Bei der routinemässigen Untersuchung einer wegen Krankheit geschlachteten Kuh im Kanton Bern wurde BSE festgestellt. Das Tier war 1995 geboren worden – also noch deutlich vor dem Totalverbot der Tiermehlverfütterung an Nutztiere im Jahr 2001.
Es kann sich in den ersten Le-bensjahren mit Tiermehl angesteckt haben. Der letzte Fall von BSE in der Schweiz wurde erst vor wenigen Wochen gemeldet, dieser hat aber keinen Zusammenhang mit dem neuesten Fall.
Der aktuelle Fall bestätigt, dass mit BSE-Fällen bei älteren Rindern gelegentlich noch gerechnet werden muss. Es leben immer noch Tiere aus der Zeit vor dem Totalverbot der Tiermehlverfütterung, welches 2001 in Kraft trat. Dass der Fall nur wenige Wochen nach einem anderen BSE-Fall im Kanton St. Gallen auftaucht, ist reiner Zufall.
Der Fall in St.Gallen war ein sogenannter atypischer BSE-Fall, welcher sporadisch und spontan auftreten kann und höchstwahrscheinlich nicht auf Tiermehlfutter zurückzuführen ist. Der neueste Fall im Kanton Bern betrifft dagegen eine alte Kuh, die sich noch vor dem totalen Tiermehl-Verfütterungsverbot 2001 infiziert hat. Die Fälle haben also nichts miteinander zu tun.
Der neueste Fall zeigt aber, dass die Überwachungsmassnahmen funktionieren und dass das Tiermehl-Verfütterungsverbot für Rinder nach wie vor wichtig ist. Tiermehl von Rindern darf nicht mehr in die tierische Nahrungskette gelangen.
Für die Sicherheit der Menschen werden schon seit 1990 alle potenziell infektiösen Teile des Rindes, wie zum Beispiel Gehirn und Rückenmark , als Risikomaterial aus der Lebensmittelkette entfernt. Das bleibt auch weiterhin so.
Weitere Informationen finden sie auf der Web-Seite des BVET unter www.bvet.admin.ch > BSE. Sie finden dort insbesondere die Geschichte der getroffenen Massnahmen sowie Grafiken zur Entwicklung der BSE-Fälle in der Schweiz.