Ausweitung der Abklärungen zu Rinderseuche IBR
Anfang dieser Woche sind drei weitere Rinder positiv auf die Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR) getestet worden. Damit sind schweizweit bisher fünf Rinder vom bovinen Herpesvirus betroffen.
Die positiven Fälle stammen alle aus dem Betrieb im Kanton St. Gallen, welcher Tiere aus Österreich importierte. Als direkte Konsequenz werden nun rückwirkend alle Tiere auf IBR getestet, die seit Anfang Dezember 2014 aus dem betroffenen Betrieb verkauft wurden oder mit Tieren Kontakt hatten.
Alle bisher in weiteren Tierhaltungen untersuchten Tiere sind IBR-negativ
Von der Ausweitung der Untersuchung sind schweizweit rund 450 Tiere in 250 verschiedenen Tierhaltungen betroffen. Die betroffenen Betriebe wurden mit einer Sperre für den Tierverkehr verhängt. Sämtliche Betriebssperren bleiben bis zum Abschluss aller Abklärungen und Untersuchungen bestehen.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wurde Mitte Februar von den österreichischen Veterinärbehörden informiert, dass aus einem Tiroler Handelsstall mit IBR-positiven Rindern auch Tiere in die Schweiz gelangt sind.
In Österreich hat sich ausgehend von diesem Viehhandelsbetrieb, die Seuche in weitere 20 Betriebe ausgebreitet. Bis heute wurden in Österreich 118 positive Rinder festgestellt. Die bisherigen Untersuchungen in der Schweiz ergaben, dass im Betrieb des Importeurs fünf Rinder mit dem Virus infiziert waren.
IBR ist nicht heilbar. Ist ein Tier infiziert, kann sich der Erreger, ein Herpes-Virus, lebenslang ohne Symptome im Nervensystem der Tiere verstecken. Aus diesem Grund müssen alle infizierten Tiere getötet werden. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich.
Bund und Kantone wollen mit der Ausweitung der Untersuchung sicherstellen, dass sich das Virus der IBR nicht in der Schweizer Rinderpopulation verbreiten kann. IBR wurde in der Schweiz ausgerottet und die Schweiz ist seit 1993 amtlich anerkannt IBR frei.
Weitere Informationen zur Krankheit und zur Ausrottung der IBR in der Schweiz finden sich auf der Webseite www.blv.admin.ch . Auf der gleichen Webseite informiert das BLV auch über die weiteren Ergebnisse der Untersuchung im aktuellen Fall.
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