Aus Rumänien eingeführte Hunde im Kanton Zürich beschlagnahmt

(17.12.2019) Im Kanton Zürich sind fünf aus Rumänien eingeführte Hunde beschlagnahmt worden. Die Begleitdokumente waren ungültig. Die über Internet vermittelten Hunde hätten auf einem Parkplatz den neuen Besitzern übergeben werden sollen.

Die an der Aktion beteiligten Behörden konnten den ausländischen Transporteur und eine der mutmasslichen Händlerinnen befragen.

Schweiz Das Veterinäramt Zürich beschlagnahmte am Samstag die durch den über 20stündigen Transport erschöpften und durstigen Tiere.

Mitbeteiligt am Einsatz waren die Kantonspolizei Zürich und die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV). Die Begleitdokumente für die Hunde waren mangelhaft und teilweise sogar fehlerhaft.

Die Hunde hätten noch am gleichen Abend auf einem nicht beleuchteten Parkplatz im Kanton Zürich den aus verschiedenen Kantonen kommenden neuen Besitzern übergeben werden sollen. In Zusammenarbeit der drei Behörden konnten der ausländische Transporteur und eine der mutmasslichen Händlerinnen vor Ort befragt werden.

Die mutmasslichen Händlerinnen vermittelten die Hunde übers Internet. Sie gaben sich dabei als Tierschutzorganisation aus.

Hunde mit gefälschten Papieren ein Problem

Dieser Fall ist kein Einzelfall. Die ausländische Herkunft von importierten Hunden ist kein Problem, wenn sie aus einer verantwortungsvollen Zucht stammen oder durch eine professionell geführte Tierschutzorganisation eingeführt werden.

Zudem müssen bei der Einfuhr alle Import-Vorschriften beachtet werden. In vielen Fällen werden die Tiere jedoch ohne amtliche Dokumente oder mit gefälschten Papieren den neuen Besitzern übergeben.

Tollwutgefahr sollte nicht unterschätzt werden

Hunde mit gefälschten Papieren weisen immer ein erhöhtes Tollwutrisiko auf. Diese auf Menschen übertragbare Krankheit ist für Mensch und Tier lebensgefährlich, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt und rasch behandelt wird.

Die vorgeschriebene Tollwutimpfung und die nötigen Importdokumente haben zum Ziel, dass weder Mensch noch Tier einem Tollwutrisiko ausgesetzt werden.

Mit den Dokumenten kann zudem nachgewiesen werden, dass die Tierschutz- und Tiergesundheitsvorschriften im Herkunftsland und während des Transportes eingehalten wurden.




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