Auditprogramm zum Vollzug der Tierschutzgesetzgebung

(30.09.2011) Der Vollzug der Tierschutzgesetzgebung auf Betrieben mit Nutztieren, der durch die kantonalen Veterinärdienste in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftsämtern gemacht wird, funktioniert grundsätzlich.

Die kantonalen Veterinärdienste haben die nötigen Strukturen und Instrumente für den Vollzug geschaffen und erfüllen die Anforderungen zur Durchführung regelmässiger systematischer Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben mehrheitlich.

Dies hat ein Auditprogramm ergeben, das die Bundeseinheit für die Lebensmittelkette (BLK) im Auftrag der zuständigen Bundesämter für Veterinärwesen und Landwirtschaft durchgeführt hat.

Der nun vorliegende Schlussbericht der BLK über den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung auf Betrieben mit Nutztieren stellt den kantonalen Vollzugsstellen insgesamt ein gutes Zeugnis aus. Auditiert wurden alle kantonalen Veterinärdienste und die meisten kantonalen Landwirtschaftsämter.

Es wurde überprüft, ob der Vollzugsprozess die gesetzlichen Vorgaben auf den landwirtschaftlichen Betrieben in seiner Gesamtheit erfüllt. Der Fokus lag auf der Umsetzung der Neuerungen der Tierschutzverordnung vom September 2008 und auf allfällig vorhandenen Schwachstellen im Vollzug.

Dort wo Mängel festgestellt wurden, formulierte die BLK Empfehlungen, wie die beanstandeten Punkte verbessert werden können.

Die Ergebnisse des Auditprogrammes zeigen, dass der Tierschutzvollzug auf Betrieben mit Nutztieren grundsätzlich funktioniert.

Alle Veterinärdienste wiesen die verlangte Fachstelle Tierschutz aus und deren Mitarbeitende waren bereits gemäss der Anforderungen der Bildungsverordnung ausgebildet worden. Werden auf den Betrieben Mängel festgestellt, werden diese in der Regel konsequent mit den betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter korrigiert.

Aus den Empfehlungen des Audits geht hervor, dass die Zusammenarbeit zwischen den Kontrollorganisationen, den kantonalen Landwirtschaftsämtern und den kantonalen Veterinärdiensten noch verbessert werden kann.

Der Informationsfluss zwischen den Akteuren muss im Interesse der Koordination der Kontrollen und der Vermeidung von Doppelspurigkeiten besser abgestimmt werden. Dazu braucht es aber auch harmonisierte Rechtsvorgaben im Landwirtschafts- und im Tierschutzrecht.

Hier sieht die BLK Handlungsbedarf und hat aus diesem Grund den Bundesämtern für Landwirtschaft und Veterinärwesen empfohlen, das Kontrollsystem entsprechend zu überprüfen.

Das Auditprogramm der BLK ist eines der Instrumente, mit denen der Bund seine Oberaufsicht über den Tierschutzvollzug wahrnimmt. Es hat sich ebenfalls gezeigt, dass sich die Methodik der BLK generell bestens dafür eignet, zu überprüfen, ob Vorschriften gesetzeskonform von den zuständigen Stellen im Kanton oder beim Bund umgesetzt werden.



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