Ständerat stimmt Antibiotika-Datenbank zu
(14.12.2014) Der Ständerat gibt grünes Licht für die Einrichtung einer Datenbank über den Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin. Diese soll helfen, Resistenzen einzudämmen. Im Nationalrat war der Vorschlag vorerst gescheitert.
Erst dessen vorberatende Kommission hatte die Antibiotika-Datenbank in die Vorlage eingefügt. Im Rat kritisierten dann die Vertreter der Landwirtschaft, dass sich weder Bauern noch Tierärzte dazu hätten äussern können. Die Mehrheit sprach sich darum gegen den Vorschlag aus.
Die Ständeratskommission hat die Konsultation nun nachgeholt. An der Lösung hat sich wenig geändert: Die Datenbank soll vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) betrieben werden. Ziel ist die Dokumentation von Vertrieb und Verbrauch von Antibiotika sowie die Überwachung von Resistenzen. Eine Meldepflicht für Tierhalter wie in der nationalrätlichen Vorlage ist nicht mehr vorgesehen.
Grundlagen für Antibiotika-Strategie
Antibiotika-Resistenzen seien eine grosse Bedrohung für die öffentliche Gesundheit, sagte Kommissionssprecherin Liliane Maury Pasquier (SP/GE). 2012 seien allein in der Nutztierhaltung 57 Tonnen antibiotische Substanzen abgegeben worden.
Es gehe aber nicht um ein Verbot, betonte Maury Pasquier. Die Datenbank soll vielmehr die Grundlagen liefern für eine koordinierte Strategie gegen Antibiotika-Resistenzen.
Der Vorschlag der Kommission war unbestritten, der Ständerat hiess ihn stillschweigend gut. Einstimmig nahm er auch den Antrag von Anita Fetz (SP/BS) an, den Verstoss gegen die Vorschriften zur Reduktion von Antibiotikaresistenzen in die Liste der Vergehen aufzunehmen.
Fetz hatte an die jüngsten Fleischskandale erinnert. Wenn dabei auch noch Antibiotika im Spiel gewesen wären, würden den Verantwortlichen nur eine lächerlich geringe Busse drohen, sagte sie.
Zuvor hatte der Ständerat die Diskussion zur Frage abgeschlossen, unter welchen Bedingungen Ärzte oder Apotheker Vorteile von Firmen entgegennehmen dürfen. Schon letzte Woche hatte die kleine Kammer entschieden, dass diese zwar Rabatte aushandeln dürfen, jedoch mit Spitälern oder Krankenkassen teilen müssen.
Bei den Transparenzregeln schloss er sich dem Nationalrat an, der es dem Bundesrat überlassen will, entsprechende Vorschriften zu erlassen.
Die von der grossen Kammer eingeführte Pflicht der Branche zur Einrichtung eines elektronischen Medikamentenverzeichnisses strich der Ständerat jedoch aus der Vorlage. Die Bestimmungen seien sehr detailliert und gleichzeitig vage, sagte Maury Pasquier. Nun habe der Nationalrat die Gelegenheit, die Bestimmungen noch einmal zu überarbeiten.
Neuordnung des Heilmittelmarkts
Die übrigen Entscheide zur Heilmittelgesetz-Revision hat der Ständerat schon vor einer Woche gefällt. Beispielsweise sollen Apotheker gewisse verschreibungspflichtige Medikamente künftig ohne Rezept abgeben dürfen. Die Anforderung an die Rezepte und deren Ausstellung hat der Ständerat gegenüber dem Nationalrat etwas gelockert.
Längerer Schutz für Forschungsergebnisse soll für Pharmafirmen die Entwicklung von neuen Therapien für seltene Krankheiten interessanter machen. Anders als der Nationalrat will der Ständerat die Regeln für Versandapotheken nicht ändern.
In der Gesamtabstimmung nahm er der Vorlage ohne Gegenstimme an. Diese geht mit zahlreichen Differenzen zurück an die grosse Kammer. Mit dieser soll der Zugang der Bevölkerung zu sicheren und qualitativ hochstehenden Medikamenten verbessert werden. Dazu werden unter anderem Zulassung und Aufsicht neu geregelt.