Eröffnung der Anhörung zur Revision der Tierschutzverordnung
(04.09.2012) Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) eröffnet die Anhörung zur Revision der Tierschutzverordnung. Mit der Revision sollen Lücken geschlossen und Unklarheiten bereinigt werden.
Im weiteren gilt es, einzelne Bestimmungen anzupassen, die sich in der Praxis als verbesserungswürdig erwiesen haben. Die Anhörung läuft bis zum 3. Dezember 2012.
Die Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 ist am 1. September 2008 in Kraft getreten. Die Praxis hat gezeigt, dass einige Anpassungen und Aktualisierungen notwendig sind. Zum einen sollen Lücken geschlossen und Unklarheiten bereinigt werden.
Zum anderen gilt es, einzelne Bestimmungen anzupassen, die sich in der Praxis als verbesserungswürdig erwiesen haben.
Die Änderungen betreffen fast sämtliche Bereiche der Verordnung. So werden zum Beispiel die verbotenen Handlungen insbesondere bei Rindern und Pferden ergänzt, neue Regelungen für Jagd- und Herdenschutzhunde sowie Bewilligungspflichten für den gewerbsmässigen Umgang mit Tieren (mit den entsprechenden Ausbildungsanforderungen) eingeführt und die Anforderungen an Transport und Schlachtung präzisiert.
Interessierte können zu den Entwürfen zur Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung des EVD über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung des BVET über die Haltung von Nutztieren und Haustieren Stellung nehmen.
Die Anhörungsunterlagen sind auf der Internetseite des BVET www.bvet.admin.ch/Aktuell einsehbar. Die Anhörung läuft bis zum 3. Dezember 2012.