Start der Anhörung zur Revision der Jagdverordnung

(17.01.2015) Der Abschuss von Wölfen soll neu in der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel geregelt werden. Das BAFU hat am 16. Januar 2015 die Anhörung zur revidierten Verordnung eröffnet.

Heute leben in der Schweiz zehn bis 15 Einzelwölfe und ein Rudel am Calanda mit acht bis zehn Tieren. Der Wolf wird sich weiter ausbreiten. Zu erwarten ist zudem die Entstehung neuer Rudel.
Um den Anliegen von Bauern, Jägern und der Bevölkerung aus den Bergregionen Rechnung zu tragen, sollen der rechtliche Rahmen für Abschüsse präzisiert und die konkreten Bestimmungen statt in einer technischen Richtlinie (Konzept Wolf Schweiz) neu in der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, JSV) geregelt werden.

Gemäss geltenden Bestimmungen des Konzepts Wolf Schweiz können heute einzelne Wölfe, die einen Schaden verursachen, abgeschossen werden, wenn sie im ersten Jahr ihres Auftauchens bei den Nutztieren mindestens 35 Schafe oder Ziegen in vier Monaten oder 25 Nutztiere in einem Monat gerissen haben.

In den Folgejahren wird ein Abschuss ab 15 gerissenen Nutztieren innert vier Monaten möglich. Dabei werden Nutztiere nicht angerechnet, die in Gebieten getötet werden, in denen keine zumutbaren Herdenschutzmassnahmen ergriffen worden sind. Diese Bestimmungen haben sich bewährt und sollen beibehalten werden.

Neu wird hingegen die Verantwortung für die Beurteilung des Abschusses eines schadenstiftenden Einzelwolfes allein den Kantonen übertragen. Das Bundesamt für Umwelt BAFU nimmt künftig nur noch die Oberaufsicht wahr.

Neu soll zudem mit Bewilligung des BAFU auch eine Bestandesregulierung möglich sein, wenn im Streifgebiet eines Wolfsrudels nach dessen erfolgreicher Fortpflanzung mindestens zehn Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet werden. Auch hier werden nur Nutztiere in Gebieten angerechnet, in denen zumutbare Herdenschutzmassnahmen ergriffen worden sind.

Des Weiteren soll der Abschuss von Jungwölfen möglich werden, wenn sich diese regelmässig innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Siedlungen aufhalten und aggressiv werden oder zu wenig Scheu zeigen. Um den Schutz der Art zu gewährleisten, wird die Abschussquote im Streifgebiet eines Rudels auf maximal die Hälfte der im betreffenden Jahr geborenen Jungtiere beschränkt.

Geschossen werden dürfen Jungtiere nur im Jahr ihrer Geburt und im Folgejahr. Die Elterntiere sind zu schonen.

Das BAFU hat die revidierte Verordnung am 16. Januar 2015 in die Anhörung geschickt. Sie dauert bis zum 16. März 2015



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