Ambrosia in der Schweiz in Schranken
Im Verlauf der Wintersaison 2012/13 hat Agroscope im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle über 50 Proben von Körnermischungen für frei lebende Vögel erhoben und auf das Vorhandensein von Ambrosia-Samen analysiert.
Mit Ausnahme von zwei im Ausland hergestellten Futtermitteln wurden alle Proben als frei von diesen unerwünschten Samen befunden. Dies kann als Erfolg der seit 2005 durchgeführten systematischen Überwachung und insbesondere der Bestrebungen der Herstellerfirmen gewertet werden.
Die Pollen von Ambrosia, dem aufrechten Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia), weisen ein hohes allergenes Potenzial beim Menschen auf. Da die Anwesenheit von Ambrosia-Samen in Futtermitteln – insbesondere in Körnermischungen für frei lebende Vögel - als möglicher Verbreitungsweg dieser invasiven Pflanze identifiziert wurde, erfolgte im Jahre 2005 ein entsprechender Eintrag im Anhang 10 der Futtermittelbuch-Verordnung FMBV als sogenannt unerwünschter Stoff in Futtermitteln.
Im Vollzug wurde zuerst ein Interventionswert von 0.02% angewendet und die Firmen ergriffen Massnahmen zur Verringerung des Ambrosiabesatzes. Diese reichten von Lieferantenvereinbarungen bis hin zur Reinigung betroffener Chargen. Aufgrund der positiven Erfahrungen folgte 2008 die Festlegung eines Höchstgehalts von 0.005%, welcher 2011 auch von der europäischen Union übernommen wurde.
Ambrosia in Vogelfutter: Lediglich Einzelfälle
Bereits seit Einführung des Höchstgehalts im Jahre 2008 waren die jährlich stichprobenartig untersuchten Körnerproben weitgehend ambrosiafrei. Wurden Ambrosiasamen festgestellt, handelte es sich jeweils um einen deutlichen Befund mit Erreichen/Überschreitung des Höchstgehalts (Tabelle 1), welcher nach weiteren Abklärungen auf eine klare Ursache, zum Beispiel eine mangelhafte Eingangskontrolle, zurückgeführt werden konnte.
Gezielte Kampagne
Im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle hat Agroscope im Winter 2012/13 52 Vogelfutter von 3 Produktions- und 10 Handelsbetrieben untersucht. Diese teilten sich auf in 37 importierte und 15 in der Schweiz hergestellte Produkte.
Bei 10 Proben handelte es sich um reine Sonnenblumenkerne, bei einer Probe waren zusätzlich noch Hanfsamen beigemischt. Sonnenblumenkerne sind in diesem Zusammenhang von besonderem Interesse, da Ambrosia in diesen Kulturen erfahrungsgemäss häufig als Unkraut vorkommt.
In keiner dieser elf Proben konnten jedoch Ambrosia-Samen nachgewiesen werden.
Unter den restlichen 41 Mischungen von verschiedenen Getreide- und Ölsaaten waren zwei Produkte mit den Unkrautsamen kontaminiert: In einer Probe wurde der Höchstgehalt lediglich knapp überschritten, in der zweiten jedoch deutlich übertroffen.
Bei beiden Produkten handelte es sich um Importware und die verantwortlichen Inverkehrbringer wurden zum sofortigem Rückzug der betroffenen Produktechargen aufgefordert.
Die von Agroscope in der Folge getroffenen Abklärungen ergaben als Ursache im Fall der deutlichen Überschreitung die Verarbeitung einer kontaminierten Lieferung von Sonnenblumensamen.
Die zurückgezogene Ware wurde einem von Agroscope überwachten Reinigungsprozess unterzogen und nach Ergänzung der durch die Siebung verlorenen Anteile erneut zur Verwendung als Vogelfutter abgepackt.
Im zweiten Fall blieb die Ursache unklar und die Firma entschied, die zurückgezogene Produktecharge zu vernichten und auf den weiteren Vertrieb des Produkts in dieser Saison generell zu verzichten.
Massnahmen greifen
Mit der Einführung eines Höchstgehalts und den Bestrebungen der Hersteller- und Vertriebsfirmen konnte die Verunreinigung von Vogelfutter mit den Samen von Ambrosia stark eingeschränkt werden. Zusammen mit der Aufklärungsarbeit der Kantone und Gemeinden, welche die Bevölkerung in den letzten Jahren zunehmend auf die Problematik aufmerksam gemacht haben, ist die Verbreitung dieses allergenen Neophyts deutlich eingeschränkt worden.